Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils Erlassung eines bis 09.12.08 befristeten Aufenthaltsverbotes gemäß §36 Abs1 und Abs2 Z7 FremdenG 1997. Mit dem bloßen Hinweis, daß der Antragstellerin mit dem sofortigen Vollzug des Auf... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 30. Jänner 2004, Zlen. UVS-05/K/29/146/2004 und UVS-05/V/29/148/2004, wurde der Berufung des Antragstellers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 11. November 2003, Zlen. MA 67-PA-632351/3/4 und MA 67-PA-633969/3/2, mit welchem in zwei Fällen über den Antragsteller wegen Übertretung des §1 Abs3 Parkometergesetz, LGBl. für Wien Nr. 47/1974 idgF, eine Geldst... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen wurde über den beschwerdeführenden Arzt gemäß §§136 Abs1 Z1 und 2 und Abs2 Z1 iVm. §139 Abs1 Z4 und Abs4 Ärztegesetz 1998 die Disziplinarstrafe der Streichung aus der Ärzteliste verhängt. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde wird auch beantragt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründend br... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / Geldstrafe
Rechtssatz: Keine Folge Verhängung einer Geldstrafe iHv jeweils € 35,- wegen Übertretung des Wr ParkometerG in zwei Fällen. Antrag auf Zuerkennung der aW ohne jegliche
Begründung: . Der Antragsteller hat es verabsäumt, auszuführen, wodurch ihm... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Ärzte / Disziplinarrecht
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils Verhängung der Disziplinarstrafe der Streichung aus der Ärzteliste gemäß §136 Abs1 Z1 und Z2 und Abs2 Z1 iVm §139 Abs1 Z4 und Abs4 ÄrzteG 1998. Nach §85 Abs2 VfGG kommt es dar... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 27.2.2004, Zl. VwSen-108712/13/Kei, mit dem der Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land teilweise Folge gegeben wurde, indem die verhängte Geldstrafe auf € 400,- herabgesetzt wurde (die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 6 Tage). 3. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde stell... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / Geldstrafe (Ersatzarrest)
Rechtssatz: Keine Folge Verhängung einer Geldstrafe von € 400,- (Ersatzfreiheitsstrafe 6 Tage). Es fehlen Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschwerdeführers, die erkennen ließen, weshalb für ihn mit dem... mehr lesen...
Begründung: Der bekämpfte Bescheid, mit welchem der Antrag der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Steirischen Nutztierhaltungsverordnung, LGBl. Nr. 24/1996 idF der Verordnung LGBl. Nr. 123/2002, abgewiesen wurde, ist keinem "Vollzug" zugänglich: die sich aus dem Fehlen der beantragten Ausnahmegenehmigung ergebende Rechtsstellung der beschwerdeführenden Gesellschaft würde auch im Falle der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Tierschutz
Rechtssatz: Keine Folge Der bekämpfte Bescheid, mit welchem der Antrag der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Stmk NutztierhaltungsV, LGBl 24/1996 idF LGBl 123/2002, abgewiesen wurde, ist keinem "Vollzug" zugänglich: die sich aus dem Fe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / AsylrechtVfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei / Sichtvermerke
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils. Abweisung der Berufung gegen einen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, mit welchem dem Beschwerdeführer gemäß §23 Abs7 FremdenG 1997 aufgrun... mehr lesen...
Begründung: 1. Über den Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 21. Jänner 2003, Zl. 3-10674-02, eine Geldstrafe in Höhe von € 36,- (Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden) verhängt und die Verpflichtung zur Leistung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten in Höhe von € 3,60 ausgesprochen. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 15. März 2004, Zl. Senat-NK-03-1011, wurde sein... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsstrafrecht / Geldstrafe (Ersatzarrest)
Rechtssatz: Keine Folge Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von € 36,- (Ersatzfreiheitsstrafe von 24 Stunden) und Verpflichtung zur Leistung eines Verfahrenskostenbeitrags. Der bloße Umstand, daß durch den Vollzug des Straferken... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 9. Oktober 2003 wurde der Berufung des (nun) Antragstellers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, Magistratsabteilung 20, vom 29. Juli 2003, mit welchem ihm gemäß §23 Abs7 FrG 1997 aufgrund einer Mitteilung des Bundesasylamtes, Außenstelle Wien, gemäß §14 Abs4 AsylG 1997 ungeachtet des §28 Abs5 FrG 1997 wegen Eintrittes eines Endigungsgrundes iSd Art1 Abschnitt C Genfer Flüchtlingskonvention von ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei / SichtvermerkeVfGG §85 Abs2 / Asylrecht
Rechtssatz: Keine Folge mangels ausreichender Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils. Abweisung der Berufung gegen einen Bescheid des LH von Wien, mit welchem dem Antragsteller gemäß §23 Abs7 FremdenG 1997 aufgrund ei... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Verwaltungsverfahren
Rechtssatz: Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich Die angefochtenen Bescheide des UVS, mit denen die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg wurde die gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde der Einschreiter mangels Vorliegens eines anfechtbaren Verwaltungsaktes als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diese Bescheide gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufsc... mehr lesen...