Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Bergrecht
Rechtssatz: Folge Erklärung der Gewinnungsbewilligung für die Abbaufelder "Mairist I" und "Mairist II" für erloschen und Auflassung des Bergbaugebietes innerhalb der Begrenzung dieser Abbaufelder. Im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird ausgeführt, dass bereits in der Vergangenheit auf de... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vom 20. Juni 2005 wurde der Berufung des Antragstellers gegen den Bescheid des Disziplinarrates der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer, mit welchem ein Verstoß gegen §§9 Abs1 und 23 RL-BA festgestellt wurde, keine Folge gegeben. 2. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof beantragt der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte
Rechtssatz: Keine Folge Feststellung eines Verstoßes gegen §9 Abs1 und §23 RL-BA. Der Bf führt aus, dass es für ihn einen erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedeute, sein "Layout" und seine Geschäftsausstattung auf die Bezeichnung "Rechtsanwalt" umzus... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion St. Pölten vom 18. April 2005 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§24 Abs1 Z1 iVm. 25 Abs1 und Abs3 FSG die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A, B, C1, C, E und F für die Dauer von 6 Monaten ab Zustellung des Bescheides entzogen. Außerdem wurde der Beschwerdeführer gemäß §29 Abs3 FSG aufgefordert, den über die entzogene Lenkberechtigung ausgestellten Führerschein unverzüglich der Behörde abzuliefern. Begrü... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Kraftfahrwesen
Rechtssatz: Keine Folge Entzug der Lenkberechtigung gemäß §24 Abs1 Z1 iVm §25 Abs1 und Abs3 FührerscheinG für Kraftfahrzeuge der Klassen A, B, C1, C, E und F für die Dauer von 6 Monaten wegen mehrerer strafgerichtlicher Verurteilungen. Mit seinem Vorbringen spric... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung wurde der Vorstellung des Antragstellers gegen den Bescheid des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn betreffend Lustbarkeitsabgabe keine Folge gegeben. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
Begründung: führt der Antragsteller aus, dass zwingende öffentliche Interessen de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge Vorschreibung von Lustbarkeitsabgabe. Zur
Begründung: des Antrags wird Folgendes ausgeführt: Aufgrund der derzeitigen allgemeinen schlechten Wirtschaftslage und den damit verbundenen Geschäftseinbußen sowie der schlechten privaten Vermögensverhält... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der GIS Gebühren Info Service GmbH in Wien vom 4. April 2005 wurde der Antrag der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen (gemäß §3 Abs5 Rundfunkgebührengesetz) zurückgewiesen, da die zur Beurteilung der Voraussetzungen für eine Befreiung von der Rundfunkgebühr erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb der eingeräumten Frist übermittelt wurden. Die dagegen ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Post- und Fernmelderecht
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung des Antrags auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen (gemäß §3 Abs5 RundfunkgebührenG), da die zur Beurteilung der Voraussetzungen für eine Befreiung von der R... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Antragsteller, ein türkischer Staatsbürger kurdischer Herkunft, über den wegen mehrerer strafgerichtlicher Verurteilungen ein Aufenthaltsverbot verhängt wurde und der sich bis 2. August 2005 in Schubhaft, aus der er mittlerweile entlassen wurde, befand, hat gestützt auf Art137 B-VG beim Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen den Bund wegen € 6.000,-- s.A. wegen behaupteter staatshaftungsbegründender Nichtumsetzung einer Richtlinie eingebracht, und darau... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art137 / AllgVfGG §85 Abs2
Leitsatz: Keine Folge für einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligenAnordnung (betr. das Verbot, den Kläger neuerlich in Schubhaft zunehmen) in einem Klagsverfahren gegen den Bund wegenstaatshaftungsbegründender Nichtumsetzung einer Richtlinie und darausresultierender ungerechtfertigter Schubhaft ... mehr lesen...
Begründung: 1. Gleichzeitig mit seiner am 21. Mai 2005 erhobenen Beschwerde gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers als unbegründet abgewiesen und somit die Untersagung der Verbringung von Restmüll zur Abfallverwertung nach Wels bestätigt wurde, beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß §85 Abs2 VfGG. 2. Mit Beschluss vom 22. Juni 2005 wies der Verfassungsgerichtshof die... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / AllgVfGG §85 Abs2 / Abfallbeseitigung
Rechtssatz: Zurückweisung des neuerlichen Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Untersagung der Verbringung von Restmüll zu einer Abfallverwertung in Oberösterreich. Der beschwerdeführende Tiroler Abfallbeseitigungsverband füh... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter vom 18. April 2005 wurde über den Antragsteller eine Geldstrafe in der Höhe von € 15.000,- zuzüglich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens verhängt. 2. In der auf Art144 B-VG gestützten, gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde wird die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Begründend gibt der Antragsteller an, dass zwingende... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Rechtsanwälte / Disziplinarrecht
Rechtssatz: Keine Folge Verhängung einer Geldstrafe iHv € 15.000,- zuzüglich der Kosten des Rechtsmittelverfahrens über einen Rechtsanwalt. Der Antragsteller hat es unterlassen, durch nähere Belege über seine Vermögensverhältnisse darzulegen, we... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, wurde die Berufung der antragstellenden Gesellschaft gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Feststellung von Einkünften gemäß §188 BAO für das Jahr 2001 als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr "in... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Abgaben
Rechtssatz: Keine Folge Feststellung von Einkünften gemäß §188 BAO für das Jahr 2001. Feststellungsbescheide sind einem Vollzug nur dann zugänglich, wenn es denkbar ist, dass der angefochtene Bescheid - für die von ihm Betroffenen - eine Wirkung... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde die wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gemäß Art129a Abs1 Z2 B-VG erhobene Beschwerde des Einschreiters als unzulässig zurückgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der Antrag gestellt, der Beschwerde die aufschiebende Wirku... mehr lesen...