Entscheidungen zu § 85 Abs. 2 VfGG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 511-540 von 2.567

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
Begründung: führt die Antra... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
Begründung: führt die Antra... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
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Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
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Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
Begründung: führt die Antra... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

TE Vfgh Beschluss 2005/7/7 B671/05

Begründung: 1. Mit dem oben näher bezeichneten Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Zoll-Senat 3, wurde die Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 6. Dezember 1999, Zl. ..., bereffend Ausfuhrerstattung als unbegründet abgewiesen. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
Begründung: führt die Antra... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.07.2005

RS Vfgh 2005/7/7 B671/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / Zollrecht
Rechtssatz: Keine Folge Rückforderung von Ausfuhrerstattung. Das Vorbringen der Antragstellerin hinsichtlich weiterer "Parallel-Verfahren" geht ins Leere, da für die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung nur der konkrete Beschwerdefall ... mehr lesen...

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