Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid der Bundesministerin für Inneres wurde die Berufung, die gegen die Abweisung des vom Beschwerdeführer gestellten Antrags auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen gerichtet war, gemäß §66 Abs4 AVG iVm. §§21 Abs1, 72 und 74 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz abgewiesen. 2. In der gegen diesen Bescheid gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird ua. der A... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / Fremdenpolizei
Rechtssatz: Keine Folge Abweisung einer Schubhaftbeschwerde gemäß §83 FremdenpolizeiG 2005 und Feststellung, dass die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen. Der Verfassungsgerichtshof ist - mit Blick auf die Umstände des vorliegenden Beschwerdefalles und die zahlreic... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß §85 Abs2 VfGG kann einer Beschwerde auf Antrag die aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 2. Mit dem bekämpften Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 19. April 2006 wurde die Schub... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 6. Februar 2006 wurden der antragstellenden Gesellschaft Verwaltungsabgaben in bestimmter Höhe für die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Anbringung von Werbeeinrichtungen sowie Stempelgebühren vorgeschrieben. 2. In der dagegen gemäß Art144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof erhobenen Beschwerde wird u.a. der Antrag gestellt, ihr die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zur
Begründung: führt die antrags... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 /
Begründung: des AntragesVfGG §85 Abs2 / AbgabenVfGG §85 Abs2 / Natur- und Landschaftsschutz
Rechtssatz: Keine Folge mangels Darlegung eines unverhältnismäßigen Nachteils Vorschreibung von Verwaltungsabgaben und Stempelgebühren für die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Anbringung von Werbeeinrichtungen. Die antrag... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, vom 20. Februar 2006 wurde die Berufung der beschwerdeführenden Gesellschaft gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. und 23. Bezirk betreffend Festsetzung der Kammerumlage für die Zeiträume Jänner bis Dezember 1999, Jänner bis Dezember 2000, Jänner bis Dezember 2001, Jänner bis Dezember 2002, Jänner bis Dezember 2003 und Jänner bis September 2004, als unbegründet abgewiesen. 2. I... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / AbgabenVfGG §85 Abs2 / Berufliche Vertretungen
Rechtssatz: Keine Folge Abweisung der Berufung gegen Bescheide betreffend Festsetzung der Kammerumlage. Die beschwerdeführende Gesellschaft führt zur
Begründung: ihres Antrages selbst aus, dass zum einen mit der sofortigen, vollen Entrichtung der Abgaben erhebliche Härte... mehr lesen...
Begründung: [keine] Schlagworte VfGH / Wirkung aufschiebende European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:2006:B550.2006 Dokumentnummer JFT_09939671_06B00550_00 mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"VfGG §85 Abs2 / Baurecht
Rechtssatz: Keine Folge, da die durch den angefochtenen Bescheid eingeräumte Berechtigung bereits ausgeübt und das Bauvorhaben bereits fertig gestellt wurde, weshalb selbst bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der bereits erfolgte Vollzug des Bescheides nicht rückgängig gemacht we... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, m... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, m... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, m... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, m... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
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Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, m... mehr lesen...
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Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, m... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, m... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, m... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBVfGG §85 Abs2 / Sozialversicherung
Rechtssatz: Keine Folge Zurückweisung der Berufung der Beschwerdeführerin gegen die Feststellung der Landesschiedskommission für Oberösterreich, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird, m... mehr lesen...
Begründung: Die Landesschiedskommission für Oberösterreich hatte auf Antrag der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse festgestellt, dass für die freie Vertragsarztstelle für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Lambach Dr. N K ausgewählt wird. Dagegen erhob ua. die Beschwerdeführerin - als Mitbewerberin um diese Stelle - Berufung an die belangte Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieses Rechtsmittel mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.... mehr lesen...