Entscheidungen zu § 85 Abs. 2 VfGG

Verfassungsgerichtshof

2.567 Dokumente

Entscheidungen 331-360 von 2.567

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

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Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
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Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/21 B950/06

Begründung: 1. Mit dem bekämpften Bescheid der Bundesministerin für Inneres vom 7. April 2006 wurde die Berufung des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen die bescheidmäßige Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung am 15. Februar 2006 gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz Zivildienstgesetz 1986 wegen eines am 17. Februar 2006 rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen war, abgewiesen. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2006

RS Vfgh 2006/6/21 B950/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §85 Abs2 / Zivildienst
Rechtssatz: Folge - Interessenabwägung Abweisung der Berufung des Beschwerdeführers gegen die Feststellung, dass sein Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß §5a Abs1 Z3 iVm §1 Abs2 zweiter Satz ZivildienstG wegen eines rechtswirksam zugestellten Einberufungsbefehls infolge Ruhens dieses Rechtes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2006

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