Begründung: Mit selbst verfasster Eingabe brachte der Einschreiter aus Anlass einer beim Landesgericht Wiener Neustadt zZ 37 Hv 20/14 protokollierten Strafsache und einer beim Landesgericht Krems an der Donau zZ 39 Ns 2/14h protokollierten Strafvollzugssache eine der Sache nach wohl auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützte "Gesetzesbeschwerde im Strafrecht" ein. Mit Verfügung vom 30. Jänner 2015 – zugestellt am 4. Februar 2015 – forderte der Verfassungsgerichtshof den Antragsteller g... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: VfGG §18, §19 Abs3 Z2 lite, §62a Abs3, Abs4
Leitsatz: Zurückweisung einer "Gesetzesbeschwerde" wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse
Rechtssatz: Der Antragsteller ist dem Mängelbehebungsauftrag insoweit nicht nachgekommen, als er weder die gegen einen Beschluss des LG Krems erhobene Beschwerde vorgelegt noch den Tag der Zustellu... mehr lesen...
I. Anträge und Vorverfahren 1. Die Antragsteller, ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und ein Beamter des Bundesheeres, begehren mit ihren auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG idF BGBl I 51/2012 gestützten und im Hinblick auf die zur Beurteilung ihrer Zulässigkeit maßgebenden Ausführungen im Wesentlichen gleichlautenden Anträgen, "das Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz – ELGA-G, BGBl I 111/2012, im gesamten Umfang aufzuheben, in eventu jede einzelne der im Abschnitt E [de... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcELGA-G Art1 (GesundheitstelematikG 2012)VfGG §18, §62 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung des Elektronische Gesundheitsakte-Gesetzes, in eventu einzelner Bestimmungen, mangels genauer Bezeichnung der angefochtenen Gesetzesstellen bzw mangels Darlegung von Bedenken im Einzelnen
Rechtssatz: Bei... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die beim Verfassungsgerichtshof per Telefax eingebrachten römisch eins. 1. Die beim Verfassungsgerichtshof per Telefax eingebrachten Beschwerden richten sich gegen die Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien je vom 17. Juni 2008, Zlen. UVS-03/M/7/3649/2008-1, UVS-03/M/7/3642/2008-1, UVS-03/M/7/3646/2008-1 und UVS-03/M/7/3643/2008-1, UVS-03/MV/7/3644/2008-1 sowie UVS-03/MV/7/3645/2008-1. 2. Mit Schreiben vom 25. August 2008 - zu... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18VfGG §33VfGG §82 Abs1
Leitsatz: Abweisung der Wiedereinsetzungsanträge wegen Versäumung der Frist zurMängelbehebung; kein minderer Grad des Versehens; Zurückweisung derBeschwerden als verspätet
Rechtssatz: Dass eine Mitarbeiterin des bevollmächtigten Rechtsanwaltes während ihrer Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanz... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine römisch eins. 1. Der Antragsteller erhob beim Verfassungsgerichtshof eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde gegen den Bescheid des Rektorates der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den nunmehrigen Antragsteller gemäß §18 VfGG unter H... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18VfGG §33VfGG §82 Abs2 Z5ZPO §146, §148 Abs2, §150 Abs1
Leitsatz: Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags wegen Versäumung der Fristzur Mängelbehebung; Aufhebung des Beschlusses des VfGH betreffend dieZurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Formmangels;Ablehnung der Beschwerde
Rechtssatz: Dem Bevollmäc... mehr lesen...
Begründung: Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Rektors der Karl-Franzens-Universität Graz vom 21. September 2007, GZ 39/3/38 ex 2005/06. Mit Schreiben vom 28. Jänner 2008 - zugestellt am 29. Jänner 2008 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Beschwerdeführer gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von zehn Tagen hier einlangend den Formmangel, wonach in der Bescheidbeschwerde entgegen §82 Abs2 Z5 VfGG ein dem Art144 ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die vorliegende Beschwerde vom 30. November 2005 bezeichnet als Beschwerdeführerin die "T-GmbH ..., vertreten durch: C-GmbH ... und Ing. G B ..., die oben genannten Parteien vertreten durch Rechtsanwalt Dr. G Z". Außerdem findet sich auf der Beschwerde der Hinweis "VM erteilt"; der Beschwerde liegt eine "Vollmacht" der T-GmbH an Ing. G B vom 22. März 2004, befristet auf die Dauer von 12 Monaten nach Ausstellungsdatum, ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §17 Abs2VfGG §18VfGG §82 Abs1ZPO §30
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Gesellschaft mangels Legitimation; Vollmachtserteilung an den namens der Beschwerdeführerin einschreitenden Rechtsanwalt erst nach Beschwerdeerhebung; keine Verletzung eines bloßen Formerfordernisses bei fehlender Willensbildung zur Besc... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Der - anwaltlich vertretene - Antragsteller ist Eigentümer näher bezeichneter Grundflächen in der KG Eisenbergeramt. Gemäß Art140 B-VG stellt er den Antrag, "den §10 NÖ Jagdgesetz, LGBl. 6500 in der derzeit geltenden Fassung als verfassungswidrig aufzuheben." 1.2. Im Antrag wird der Sachverhalt wie folgt dargestellt: "Diese Gesetzesbestimmung wurde bzw. wird für den Beschwerdeführer (als Grundeigentümer von Grundstücken in der Katastral... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragNö JagdG 1974 §10VfGG §18VfGG §62 Abs1 letzter Satz
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags mangels konkreter Darlegungenhinsichtlich eines unmittelbaren und aktuellen Eingriffs in dieRechtssphäre des Antragstellers; inhaltlicher, keinverbesserungsfähiger Mangel
Rechtssatz: Zurückweisung des Individualant... mehr lesen...
Begründung: Aus der beim Verfassungsgerichtshof am 30. Jänner 2007 eingelangten selbstverfassten Eingabe betreffend die "Behinderung einer Erbengeldauszahlung" war nicht mit hinreichender Deutlichkeit zu erkennen, welche konkrete Rechtsverfolgung der Einschreiter beabsichtigte. Mit Schreiben vom 19. Februar 2007 - zugestellt durch Hinterlegung am 22. Februar 2007 - forderte der Verfassungsgerichtshof den Einschreiter gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnis... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18
Leitsatz: Zurückweisung einer selbstverfassten Eingabe wegen nicht behobenen
Formmangels der Einbringung durch einen Rechtsanwalt; beabsichtigte
konkrete Rechtsverfolgung "betreffend die Behinderung einer
Erbengeldauszahlung" nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, am 26. Jänner 2005 zur Post gegebene und auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde einer Gemeinde richtet sich gegen einen - gemäß dem Beschwerdevorbringen - jedenfalls nach dem 15. Dezember 2004 der Gemeinde zugestellten Bescheid. 2. Gemäß §43 Abs1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idF LGBl. Nr. 57/2002 (in der Folge kurz: Stmk. GemO), obliegt dem Gemeinderat "die Beschlussfassung über alle zum eigenen Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, am 26. Jänner 2005 zur Post gegebene und auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde einer Gemeinde richtet sich gegen einen - gemäß dem Beschwerdevorbringen - jedenfalls nach dem 15. Dezember 2004 der Gemeinde zugestellten Bescheid. 2. Gemäß §43 Abs1 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967 idF LGBl. Nr. 57/2002 (in der Folge kurz: Stmk. GemO), obliegt dem Gemeinderat "die Beschlussfassung über alle zum eigenen Wirku... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, am 26. Jänner 2005 zur Post gegebene und auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde einer Gemeinde richtet sich gegen einen - gemäß dem Beschwerdevorbringen - jedenfalls nach dem 15. Dezember 2004 der Gemeinde zugestellten Bescheid. 2. Gemäß §34 Abs2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, Kärntner LGBl. Nr. 66/1998 (WV) idF LGBl. Nr. 46/2004 (im Folgenden kurz: AGO), obliegen dem Gemeinderat "alle Aufgaben, die ihm durch Gesetz übertr... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationKrnt Allgemeine GemeindeO 1998 §34, §69VfGG §18
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde mangels innerhalb der
Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Krnt Allgemeinen
Gemeindeordnung hiefür zuständigen Gemeinderates; Erhebung einer
Verfassungsgerichtshofbeschwerde nicht als "laufende Verwaltung" im
Aufgabenbereich des Bürgermeister... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, der der beschwerdeführenden Gemeinde am 5. März 2003 zugestellt wurde (daher ist der letzte Tag der Beschwerdefrist der 16. April 2003) und das - keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzende - gemeindeeigene Elektrizitätsversorgungsunternehmen "Stadtwerke F." betrifft. Dieser letztinstanzliche Bescheid verpflichtet die beschwerdeführende Gemeinde zur Zahlung von "Strande... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, der der beschwerdeführenden Gemeinde am 28. November 2003 zugestellt wurde (daher ist der letzte Tag der Beschwerdefrist der 9. Jänner 2004) und das - keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzende - gemeindeeigene Elektrizitätsversorgungsunternehmen betrifft. Die Beschwerde ist mit 8. Jänner 2004 datiert und wurde dem Verfassungsgerichtshof am 9. Jänner 2004 übergeben. ... mehr lesen...
Index: L1 GemeinderechtL1000 Gemeindeordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationVfGG §18Vlbg GdG 1985 §50, §51, §60, §66
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde einer Stadtgemeinde gegen einen an ein
gemeindeeigenes Elektrizitätsversorgungsunternehmen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit gerichteten Bescheid betreffend die Zahlung von
Stranded costs mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten
Beschlusses des zuständigen Gemeindeorgans ... mehr lesen...
Begründung: I. 1.1. Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehren die Einschreiterinnen die kostenpflichtige Aufhebung der Verordnung Nr. 156 des Bürgermeisters der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn vom 9. Juni 2004, mit der die Anbahnung und Ausübung der Prostitution sowie die Kennzeichnung von Gebäuden, in denen die Prostitution angebahnt oder ausgeübt wird, innerhalb des in §1 der Verordnung festgelegten Geltungsbereichs verboten und mit Straf... mehr lesen...
Index: L4 Innere VerwaltungL4005 Prostitution, Sittlichkeitspolizei
Norm: B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragGewO 1994 §111 Abs1 Z2Nö ProstitutionsG §2, §5ProstitutionsV. Verordnung Nr 156 des Bürgermeisters der Marktgemeinde Strasshof an der Nordbahn vom 09.06.04VfGG §18VfGG §57 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer
Prostitutionsverordnung mangels ausreichender Darlegung der
rechtlichen Betroffenheit ... mehr lesen...
Begründung: Mit einem nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigten, der Sache nach auf Art144 Abs1 B-VG gestützten und am 12.2.2004 beim Verfassungsgerichtshof eingelangten Schreiben zog H T den "Bescheid des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen" vom 22.1.2004, Jv 5857-33a/03, in Beschwerde. Mit der am 9.6.2004 zugestellten Verfügung B214/04-2 (vom 2.6.2004) forderte der Verfassungsgerichtshof den Einschreiter auf, die Beschwerde binnen 4 Wochen durch einen bevol... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: VfGG §18ZPO §63 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung einer selbst verfassten Beschwerde wegen nicht
behobenen Formmangels der Vorlage des angefochtenen Bescheides bei
der nach Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes unter Hinweis auf
die Säumnisfolgen erfolgten Stellung eines Verfahrenshilfeantrags
sowie Vorlage eines Vermögensbekenntnisses ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beschwerden richten sich gegen näher bezeichnete Bescheide des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Wien und der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. 2.1. Mit Verfügung vom 29. Jänner 2004, der Beschwerdeführerin zugestellt am 4. Februar 2004, forderte der Verfassungsgerichtshof die Beschwerdeführerin - eine deutsche Rechtsanwältin - gemäß §18 VfGG unter Hinweis auf die Säumnisfolgen au... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: EuRAG 2000 §5Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.98 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat Art5VfGG §17 Abs2VfGG §18
Leitsatz: Zurückweisung von Beschwerden einer deutschen Rechtsanwältin wegen
nichtbehobenen Mangels der Einbringung der Beschwerden durch einen
be... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, der der beschwerdeführenden Gemeinde am 5. März 2003 zugestellt wurde. Die Beschwerde ist mit 15. April 2003 datiert und wurde dem Verfassungsgerichtshof am selben Tag übergeben. Mit Schreiben vom 9. Februar 2004 wies der Verfassungsgerichtshof die beschwerdeführende Gemeinde darauf hin, dass gemäß §43 Abs1 Stmk. Gemeindeordnung die Erhebung von Beschwerden nac... mehr lesen...
Begründung: 1. Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde richtet sich gegen einen Bescheid, der der beschwerdeführenden Gemeinde am 28. November 2003 zugestellt wurde. Die Beschwerde ist mit 8. Jänner 2004 datiert und wurde dem Verfassungsgerichtshof am 9. Jänner 2004 übergeben. Mit Schreiben vom 9. Februar 2004 wies der Verfassungsgerichtshof die beschwerdeführende Gemeinde darauf hin, dass gemäß §43 Abs1 Stmk. Gemeindeordnung die Erhebung von Beschw... mehr lesen...