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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §18Leitsatz
Abweisung der Wiedereinsetzungsanträge wegen Versäumung der Frist zurMängelbehebung; kein minderer Grad des Versehens; Zurückweisung derBeschwerden als verspätetRechtssatz
Dass eine Mitarbeiterin des bevollmächtigten Rechtsanwaltes während ihrer Tätigkeit in der Rechtsanwaltskanzlei Schriftstücke des Verfassungsgerichtshofes, mit denen dem bevollmächtigten Rechtsanwalt eine Mängelbehebungsfrist gesetzt wird, vor Bearbeitung mit ihren Lernunterlagen vermischt und ihr dieses Versehen erst nach Ablauf von 18 Tagen auffällt, kann nicht als bloß geringfügiger Fehler gewertet werden, der gelegentlich auch einem sorgfältigen Menschen unterlaufen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, VfGH /MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2008:B1457.2008Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010