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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §18Leitsatz
Zurückweisung einer selbst verfassten Beschwerde wegen nicht behobenen Formmangels der Vorlage des angefochtenen Bescheides bei der nach Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes unter Hinweis auf die Säumnisfolgen erfolgten Stellung eines Verfahrenshilfeantrags sowie Vorlage eines VermögensbekenntnissesRechtssatz
Der Beschwerdeführer kam dem Mängelbehebungsauftrag nicht nach: Er beantragte zwar die Bewilligung der Verfahrenshilfe für diese Rechtssache und legte dem Verfassungsgerichtshof am 15.06.04 ein Vermögensbekenntnis vor, unterließ es jedoch, den angefochtenen Bescheid (in Ur-, Gleich-, Abschrift oder Kopie) anzuschließen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Mängelbehebung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B214.2004Dokumentnummer
JFR_09959073_04B00214_01