Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verlängerung der Gültigkeit seiner bis 15. Dezember 1996 befristeten Lenkerberechtigung stattgegeben und dem Beschwerdeführer gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 3 (richtig wohl: 2) KFG 1967 eine bis 20. November 2000 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilt. In seiner gegen die Verfügung einer Befristung erhobenen Beschwerde an den Verwaltun... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG-GV 1997 §14 Abs5 impl;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §65 Abs2;
Rechtssatz: Die Annahme einer bloß bedingten Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen iSd § 65 Abs 2 KFG ist von vornherein nur dann gerechtfertigt, wenn beim Bf von einer aktuellen oder zumindest überwundenen Süchtigkeit iSd § 34 Abs 1 lit e KDV gesproche... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 14. Mai 1996 wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen C, D und E entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer seiner geistigen und körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung für Fahrzeuge dieser Gruppen erteilt werden darf (Pkt. I), sowie nach der erstgenannten Gesetzesstelle die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litc;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Epilepsie ist eine Erkrankung iSd § 34 Abs 1 lit c KDV (Hinweis E 1986/06/11, 85/11/0300, VwSlg 12168 A/1986). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996110289.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 mit 12 Monaten (gerechnet ab Eintritt der Rechtskraft des Bescheides) befristet. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; sie beantragt dessen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 7. Mai 1999 befristet. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Die Feststellung eines aktuellen Drogenmißbrauches (Haschisch), der eine Süchtigkeit indiziert, die - allenfalls auch erst in der Zukunft - das sichere Beherrschen von Kraftfahrzeugen und das Einhalten der für das Lenken geltenden Vors... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Zur Feststellung einer bloß bedingten Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bedarf es konkreter Feststellungen darüber, daß ua die körperliche Eignung zwar noch in ausreichendem Maße für eine bestimmte Zeit vorhanden ist, daß aber zumindest hinsichtlich einer der Komponenten dieser Eignung eine Beeinträ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm bis zur Feststellung der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Oktober 1996 wurde gemäß § 73 Abs. 1 (richtig wohl: § 65 Abs. 2) KFG 1967 die Gültigkeit der dem Beschwerdeführer erteilten Lenkerberechtigung zeitlich auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Tage der Erstattung des Gutachtens des Amtsarztes der Bundespolizeidirektion Graz, somit bis zum 12. April 2001 beschränkt. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110271.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/12 92/11/0140 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Befristung einer Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG ist das Vorliegen objektiver Anzeichen für das Bestehen einer die besagte Eignung nicht ausschließenden Krankheit, bei der ihrer Natur nach die Möglichkeit der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Gutachten, das ausschließlich "wegen Methadoneinnahme" die Nichteignung zum Lenken von Kfz ausspricht, ist mit einem Mangel behaftet, da aus ihm nicht hervorgeht, ob - was hier nach der Aktenlage zu vermu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 mit 12. Dezember 1995, nämlich auf die Dauer eines halben Jahres, gerechnet ab Erstellung des Gutachtens der ärztlichen Amtssachverständigen der belangten Behörde (am 12. Juni 1995), befristet. Die belangte Behörde ging im wesentlichen davon aus, daß in Ansehung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer seiner gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften ... mehr lesen...
Der im Jahr 1948 geborene Beschwerdeführer besaß seit 1966 eine Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B. Am 28. Juni 1995 stellte er den Antrag auf Ausdehnung der Lenkerberechtigung auf Kraftfahrzeuge der Gruppe A. Bei der vom ärztlichen Amtssachverständigen durchgeführten Untersuchung am 29. August 1995 stellte dieser beim Beschwerdeführer Finger- und Kopftremor und große Nervosität fest. Der Sachverständige war der Auffassung, daß noch ein aktueller Befund betreffend Lebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: § 34 Abs 3 KDV schließt in sich, daß sich der Facharzt und nicht erst der (eine entsprechende Qualifikation nicht aufweisende) Amtsarzt, geschweige denn erst die Behörde, mit dem Ergebnis der Prüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeiten auseinanderzuset... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31a;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995110358.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §75 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0215
Rechtssatz: Ein Leberfunktionsprobenbefund hat jene enzymatischen Parameter, die einen Rückschluß auf eine alkoholtoxische Leberschädigung zulassen, zu enthalten. Dazu gehören auch "GOT, GPT und Gamma-GT". ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §75 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0215
Rechtssatz: Die Vorlage eines Leberfunktionsprobenbefundes dient der Prüfung des vom ärztlichen Amtssachverständigen geäußerten Verdachtes, beim Beschwerdeführer könne es an der ausreichenden Gesundheit im Grunde ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §75 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/11/0215 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/11/0154 3 Stammrechtssatz Legt der Bf in einem Verfahren nach § 75 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 4. November 1995 befristet. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde hat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KDV 1967 §34 Abs1;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Besteht auf Grund eines Gutachtens des Amtsarztes die Notwendigkeit laufender Kontrollen des Gesundheitszustandes des Lenkerberechtigten, der auf Grund einer Niereninsuffizienz dialysepflichtig ist, weil eine Verschlechterung seines... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 8. Jänner 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F "auf unbestimmte Zeit" entzogen. Hiefür war nach der Aktenlage ein amtsärztliches Gutachten ausschlaggebend, das den Beschwerdeführer als zum Lenken von Kraftfahrzeugen nicht geeignet qualifizierte. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der dagegen erhobenen Berufung teilweise Folge gegeben und die ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litc;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110225.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 11. Oktober 1994 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 bis einschließlich 10. April 1995 vorübergehend entzogen. Diese Maßnahme wurde mit der Begehung von zwei Alkoholdelikten am 11. Juni 1994 und der in einem amtsärztlichen Gutachten festgestellten gesundheitlichen Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen begründet. Der Beschwerdeführer erhob... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Weder in der
Begründung: des angefochtenen Bescheides noch in den Ausführungen des amtsärztlichen Sachverständigen wird dargelegtt, wieso die Eignung des Lenkerberechtigten in Ansehung v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die dem Beschwerdeführer erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 bis 17. Februar 1996 befristet (das ist ein Jahr ab Erstellung des von der belangten Behörde eingeholten Gutachtens der ärztlichen Amtssachverständigen). In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, nach der Untersuchung des Beschwerdeführers durch die ärztliche Amtssachverständige am... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/12 92/11/0140 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Befristung einer Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG ist das Vorliegen objektiver Anzeichen für das Bestehen einer die besagte Eignung nicht ausschließenden Krankheit, bei der ihrer Natur nach die Möglichkeit der ... mehr lesen...