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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §34 Abs1 litd;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/12 92/11/0140 1Stammrechtssatz
Voraussetzung für die Befristung einer Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG ist das Vorliegen objektiver Anzeichen für das Bestehen einer die besagte Eignung nicht ausschließenden Krankheit, bei der ihrer Natur nach die Möglichkeit der Verschlechterung und des Wegfalles der geistigen oder körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen besteht und daher eine Nachuntersuchung erforderlich ist
(Hinweis E 22.5.1990, 89/11/0215).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110237.X02Im RIS seit
12.06.2001