RS Vwgh 1996/2/22 95/11/0237

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Veröffentlicht am 22.02.1996
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §34 Abs1 litd;
KFG 1967 §69 Abs1 litb;
KFG 1967 §73 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/12 92/11/0140 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Befristung einer Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG ist das Vorliegen objektiver Anzeichen für das Bestehen einer die besagte Eignung nicht ausschließenden Krankheit, bei der ihrer Natur nach die Möglichkeit der Verschlechterung und des Wegfalles der geistigen oder körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen besteht und daher eine Nachuntersuchung erforderlich ist

(Hinweis E 22.5.1990, 89/11/0215).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110237.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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