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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Besteht auf Grund eines Gutachtens des Amtsarztes die Notwendigkeit laufender Kontrollen des Gesundheitszustandes des Lenkerberechtigten, der auf Grund einer Niereninsuffizienz dialysepflichtig ist, weil eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes jederzeit möglich sei und insbesondere die Gefahr von Folgeerkrankungen und deren Auswirkungen eine laufende Überprüfung der Eignung des Lenkerberechtigten zum Lenken von Kraftfahrzeugen erfordere, ist die Befristung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 KFG gerechtfertigt.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110344.X01Im RIS seit
12.06.2001