Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter "ALKOHOLABHÄNGIGKEIT oder chronischem Alkoholismus" iSd § 34 Abs 1 lit d KDV ist eine "Süchtigkeit" hinsichtlich Alkohol zu verstehen, die schon wegen ihres Bestehens das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges (einer bestimmten Gruppe) und das Einhalten der für da... mehr lesen...