RS Vwgh 1997/2/18 96/11/0339

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Veröffentlicht am 18.02.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
KDV 1967 §34 Abs1 litd;
KDV 1967 §34 Abs3;
KFG 1967 §67 Abs2;

Rechtssatz

§ 34 Abs 3 KDV schließt in sich, daß sich der Facharzt und nicht erst der (eine entsprechende Qualifikation nicht aufweisende) Amtsarzt, geschweige denn erst die Behörde, mit dem Ergebnis der Prüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeiten auseinanderzusetzen hat.

Schlagworte

Gutachten Auswertung fremder Befunde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996110339.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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