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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
§ 34 Abs 3 KDV schließt in sich, daß sich der Facharzt und nicht erst der (eine entsprechende Qualifikation nicht aufweisende) Amtsarzt, geschweige denn erst die Behörde, mit dem Ergebnis der Prüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeiten auseinanderzusetzen hat.
Schlagworte
Gutachten Auswertung fremder BefundeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110339.X01Im RIS seit
12.06.2001