Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/11/0024 2 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Das Merkmal des § 30 Abs 1 KDV, dessen Fehlen den Sachverständigen zur Verneinung der körperlichen und geistigen Eignung einer Person zum Lenken von Kfz bestimmt hat, ist im Gutachten anzuführen. Erst dies ermöglicht der Behörde zu prüfen, ob die medizinischen Beurteilungsgrundlag... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991110027.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §75 Abs1;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit der Bezeichnung jenes Merkmales iSd § 30 Abs 1 KDV, dessen Fehlen die Verneinung der Eignung zum Lenken von Kfz zur Folge hat, schließt die Mitberücksichtigung von Mängeln bei anderen Merkmalen nicht aus. Es bedarf dabei jedoch auch der Benennung jenes Merkmales, das als nicht in ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 19. September 1990 wurde der (mit 12. September 1989 datierte und bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung am 13. September 1989 eingelangte) Antrag des Beschwerdeführers auf "Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheines" (gemeint seiner bis 11. Oktober 1989 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B) abgewiesen. Gegen diesen Bescheid ric... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 1 Stammrechtssatz Wenn die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung fehlt, ist die betreffende Person nicht als hinreichend geeignet zum Lenken von Kfz anzusehen. Das Erfordernis der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung fällt ausschließlich in den Bereich der geistigen Eignung zum... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 5 Stammrechtssatz Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - fe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31 Abs2;
Rechtssatz: Ausf, daß im verkehrspsychologischen Befund zwar die Untersuchungsverfahren angegeben, aber die Ergebnisse entweder nur mit dem Ausdruck "erhöhte" oder "verminderte Werte" oder ohne Vergleich zu den Normwerten und ohne Angabe der Aussagekraft dargestellt wurden, weshalb die Schlußfolge... mehr lesen...
Auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides des Landeshauptmannes von Wien vom 27. September 1989 war dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vom 20. Juli 1988 bis 20. Jänner 1990 (ohne Einrechnung der Haftzeiten) entzogen gewesen. Mit Antrag vom 21. Dezember 1989 begehrte er die Wiederausfolgung des Führerscheins. In der Folge wurden ein verkehrspsychologischer ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ein verkehrspsychologischer Befund, der zwar einige Bezeichnungen von Testverfahren nennt und diesen gewisse Schlußfolgerungen hinsichtlich der Persönlichkeitsstruktur des Beschwerdeführers zuordnet, aber nicht erkennen läßt, auf Grund welcher im Testverfahren erziel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2 idF 1988/455;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 4 Stammrechtssatz Das Hauptgewicht der Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung hat auf dem verkehrspsychologischen Befund zu liegen. Dem Sachverständigen ist es zwar nicht verwehrt, auc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 5 Stammrechtssatz Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - fe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 90/11/0153 5 Stammrechtssatz Bei der durch die spezifischen Methoden der Verkehrspsychologie zu ermittelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung kommt dem Umstand der häufigen Begehung von Alkoholdelikten - anders als bei der Beurteilung de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 15. Juni 1990 wurde (in Bestätigung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 22. August 1989) dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer "bis zur Wiedererlangung der geistigen und körperlichen Eignung" keine neue Lenkerberechtigung erteilt ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 18. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gleichzeitig gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. verfügt, daß für die Dauer seiner körperlichen und geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2 idF 1988/455;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 4 Stammrechtssatz Das Hauptgewicht der Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung hat auf dem verkehrspsychologischen Befund zu liegen. Dem Sachverständigen ist es zwar nicht verwehrt, auc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;
Rechtssatz: Bei der durch die spezifischen Methoden der Verkehrspsychologie zu ermittelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung kommt dem Umstand der häufigen Begehung von Alkoholdelikten - anders als bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit - nur Indizfunktion zu. Es können dadurch ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung hat die Behörde dadurch, daß sie ungeachtet dessen, daß die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung nur die geistige Eignung zum Lenken von Kfz betrifft, ausgesprochen hat, dem Lenker dürfe (auch) bis zur Wiedererlan... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Nur das Vorliegen des Mangels der nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit, nicht aber dessen Ursachen sind von Belang (Hinweis E 24.10.1989, 89/11/0107). Deshalb ist ein vom Lenker vorgelegtes fachärztliches Gutachten, das sich nicht mit der kraftfahrspezifischen Leistung... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a idF 1988/455; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/11/0024 2 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 5 Stammrechtssatz Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - fe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung umfaßt nicht auch die Verkehrszuverlässigkeit (die charakterliche Eignung zum Lenken von Kfz) (Hinweis E 22.1.1991, 90/11/0143). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110153.X01 Im RIS... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;
Rechtssatz: Auch im Fall der örtlich eingeschränkten Verwendung des Kfz muß die kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit im vollen Ausmaß gegeben sein. Bei diesem Mangel kommt weder ein Ausgleich durch erlangte Geübtheit (§ 30 Abs 2 KDV) noch durch Ortskunde in Betracht (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case L... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0102 1 Stammrechtssatz Bei der körperlichen und geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen handelt es sich um zwei unterschiedliche Eignungsvoraussetzungen (Hinweis E 18.6.1985, 84/11/0269, und E 22.10.1986, 86/11/0047). ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen, daß der Mangel der nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit genügt, um die körperliche und geistige Nichteignung zum Lenken von Kfz zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110169.X02 Im RIS seit 12.06.2001 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 1 Stammrechtssatz Wenn die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung fehlt, ist die betreffende Person nicht als hinreichend geeignet zum Lenken von Kfz anzusehen. Das Erfordernis der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung fällt ausschließlich in den Bereich der geistigen Eignung zum... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 28. Mai 1990 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der Gültigkeit ihrer (bis 18. Jänner 1989 befristeten) Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 lit. d KFG 1967 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Mit Bescheid der Bezirkshauptmanns... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §34 Abs1 litd;
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Alkoholabhängigkeit und chronischer Alkoholismus" ist eine Süchtigkeit hinsichtlich Alkohol zu verstehen, die schon wegen ihres Bestehens das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges und das Einhalten der für das Lenken des Kraftfahrzeuges geltenden Vorschriften beeinträchtigen könnte (Hinweis E 26.5.1987, 86... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Mai 1990 wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers um Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Dem angefochtenen Bescheid liegt zugrunde, daß der Beschwerdeführer in den Gutachten ärztlicher Amtssachverständiger vom 12.Dezem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ausf, daß dem amtsärztlichen Gutachten die Schlüssigkeit fehlt, wenn die Nichteignung zum Lenken von KFZ mit "vorzeitigen Altersabbau" begründet ist, während der Befund der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle von einer Verknüpfung der Leistungsmängel mit der Persönlichkeitsstruktur ausgeht.... mehr lesen...