RS Vwgh 1991/5/14 90/11/0220

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Veröffentlicht am 14.05.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;
KDV 1967 §31a Abs2;
KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 lite;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/30 90/11/0153 5

Stammrechtssatz

Bei der durch die spezifischen Methoden der Verkehrspsychologie zu ermittelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung kommt dem Umstand der häufigen Begehung von Alkoholdelikten - anders als bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit - nur Indizfunktion zu. Es können dadurch nicht die Mängel des verkehrspsychologischen Befundes saniert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110220.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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