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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;Rechtssatz
Bei der durch die spezifischen Methoden der Verkehrspsychologie zu ermittelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung kommt dem Umstand der häufigen Begehung von Alkoholdelikten - anders als bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit - nur Indizfunktion zu. Es können dadurch nicht die Mängel des verkehrspsychologischen Befundes saniert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110153.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010