RS Vwgh 1991/4/30 90/11/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1991
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;
KDV 1967 §31a Abs2;
KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 lite;

Rechtssatz

Bei der durch die spezifischen Methoden der Verkehrspsychologie zu ermittelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung kommt dem Umstand der häufigen Begehung von Alkoholdelikten - anders als bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit - nur Indizfunktion zu. Es können dadurch nicht die Mängel des verkehrspsychologischen Befundes saniert werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110153.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten