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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ausf, daß dem amtsärztlichen Gutachten die Schlüssigkeit fehlt, wenn die Nichteignung zum Lenken von KFZ mit "vorzeitigen Altersabbau" begründet ist, während der Befund der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle von einer Verknüpfung der Leistungsmängel mit der Persönlichkeitsstruktur ausgeht.
Schlagworte
Anforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110123.X02Im RIS seit
12.06.2001