Nach der Aktenlage wurde die Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin für die Klasse B (nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens durch die Bundespolizeidirektion Wien wegen eines vorausgegangenen cerebralen Insults der Beschwerdeführerin) am 28. August 2000 gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 Führerscheingesetz - FSG bis zum 14. August 2002 befristet. Eine am 7. August 2002 von der genannten Behörde neuerlich befristet erteilte Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin endete am 19. Juli 2003. Am 2... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0017 E 1. Oktober 1996 RS 1 Stammrechtssatz Stützt sich der amtsärztliche Sachverständige in der
Begründung: seines Gutachtens betreffend die körperliche und geistige Eignung des Lenkerberechtigten zum Lenken eines Kraftfahrzeuges auf den Befund einer verkehr... mehr lesen...
In dem vor dem 1. November 1997 eingeleiteten Verfahren wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 19. Juli 1999 dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Ein vom amtsärztlichen Sachverständigen unter Zugrundelegung insbesondere des... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, dass die auf Grundlage des Befundes der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle (Kuratorium für Verkehrssicherheit) festgestellten wesentlichen Störungen in der Beobachtungsfähigkeit (visuelle Strukturierungsfähigkeit), der Belastbarkeit des Reaktionsverhaltens und der kraftfahrtypischen Sensomotorik, die in ihrer Gesa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 und § 8 Abs. 2 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, binnen vier Monaten ab Zustellung des angefochtenen Bescheides ein "neuropsychiatrisches Gutachten der Universitätsklinik Wien" vorzulegen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften u... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG-GV 1997 §13;KDV 1967 §30 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/11/0331 2
(hier ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Psychische Krankheiten und geistige Störungen iSd § 30 Abs 1 Z 1 KDV schließen nicht schlechthin die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen aus, sonder... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Oktober 1997 - welcher auch an diesem Tag von der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Freistadt, übernommen wurde - auf Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe D gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §41 Abs1;FSG 1997 §43 Abs1;FSG 1997 §8 impl;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dass der Amtssachverständige in seinem Gutachten gemäß § 67 Abs 2 KFG auf die neue Rechtslage nach dem FSG 1997 Bezug genom... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, "binnen vier Monaten ab Zustellung dieses Bescheides ein positives amtsärztliches Gutachten beizubringen". Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Lassen bestimmte Verhaltensweisen die Neigung erkennen, sich ohne objektiv nachvollziehbare Ursachen und
Gründe: bedroht, beschattet oder ausspioniert zu fühlen und einen Todesfall mit diesen Bedrohungen durch "Unterwelt und ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 die Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, C, E und G versagt. (Der übrige Abspruch des angefochtenen Bescheides ist nicht Gegenstand der Beschwerde.) In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtene... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvor... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 90/11/0169 5 Stammrechtssatz Nur das Vorliegen des Mangels der nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit, nicht aber dessen Ursachen sind von Belang (Hinweis E 24.10.1989, 89/11/0107). Deshalb ist ein vom Lenker vorgelegtes fachärztlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/30 90/11/0169 5 Stammrechtssatz Nur das Vorliegen des Mangels der nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit, nicht aber dessen Ursachen sind von Belang (Hinweis E 24.10.1989, 89/11/0107). Deshalb ist ein vom Lenker vorgelegtes fachärztlic... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31 Abs1;KFG 1967 §69 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1 Stammrechtssatz Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankheit ausgehenden Auswirkungen auf das Verhalten der Person im Straßenverkehr, sowie darüber, welche Entwicklung ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf (Wieder-)Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt dessen kostenpflichtige Auf... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 19. Juli 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 73 Abs. 1 und 66 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen, wobei gleichzeitig gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß vor Ablauf von zehn Monaten, gerechnet ab dem 11. Feber 1996, eine neue Lenkerberechtigung nicht erteilt werden dürfe. Einer gegen diesen Bescheid allfällig eingebrachten Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß dem zweiten Absatz dieser Gesetzesstelle ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen dieser Gruppen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof beantragt der Beschwerdef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/06/26 95/11/0160 3 Stammrechtssatz Für die Quantifizierung der Beeinträchtigung der Reaktionssicherheit (sowie anderer Größen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit) ist die Angabe der im Test vom Lenkerberechtigten erbrachten Leistu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/08/05 95/11/0123 1 Stammrechtssatz Sind im verkehrspsychologischen Befund gem § 31a Abs 2 KDV betreffend Bereitschaft zur Verkehrsanpassung unter dem Titel "verhaltensrelevante Einstellungen und Persönlichkeitsmerkmale - Testverfahren... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/08/05 95/11/0123 1
(hier: Risikobereitschaft und Tendenz zu aggressiver
Interaktion). Stammrechtssatz Sind im verkehrspsychologischen Befund gem § 31a Abs 2 KDV betreffend Bereitschaft zur Verkehrsanpassung unter dem Titel "verhaltens... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war aus Anlaß des zweiten von ihm begangenen Alkoholdeliktes mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 15. Juni 1993 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend bis 7. März 1994 entzogen worden. Vor Ausfolgung des Führerscheines holte die genannte Behörde unter anderem ein Gutachten betreffend die geistige und körperliche Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen ein. Im amtsärzt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihr auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §64 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0238 E 21. November 1989 RS 1(hier: schizoaffektive Psychose, status post exacerbationem) Stammrechtssatz Um von einem Mangel der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen sprechen zu können, genügt es nicht, dass bei Vorliegen seelischer Störungen eine Beeinträchtigung des Fahrverh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/11/0149 3 Stammrechtssatz Aufgrund eines Befundes, in dem die Rede davon ist, daß der Lenkerberechtigte bei der testpsychologischen Untersuchung "nur GRENZWERTIG den Erwartungen" entsprochen habe und seine kraftfahrspezifi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69;
Rechtssatz: Für die Quantifizierung der Beeinträchtigung der Reaktionssicherheit (sowie anderer Größen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit) ist die Angabe der im Test vom Lenkerberechtigten erbrachten Leistungen sowie der jeweiligen Richtwerte erforderlich. ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KVG 1934 §64 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/11/0132 1 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit handelt es sich um die vom Willen einer Person unabhängige - in den Bereich der geistigen und körperlichen Ei... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg, Verkehrsamt, vom 16. Mai 1995 wurde die der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B erteilte Lenkerberechtigung gemäß "§§ 64 (2) iVm 65 (2) u. 69 (1)b KFG 1967 idF" auf die Dauer von einem Jahr, "das ist bis zum 30.3.1996" befristet. Die Erstbehörde sprach weiters aus, daß die Befristung und die Auflagen im Führerschein gemäß § 71 Abs. 1 KFG 1967 eingetragen würden. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG werde einer einzubringenden Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;AVG §58 Abs2;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/11/0318 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Befristung der Lenkerberechtigung muß der verkehrspsychologische Befund begründen, daß und weshalb mit einer zum Wegfall der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung f... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/22 93/11/0110 3 Stammrechtssatz Nimmt die Behörde das Nichterscheinen des Lenkerberechtigten zu einer amtsärztlichen... mehr lesen...