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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KDV 1967 §30 Abs1;Rechtssatz
Unter dem Begriff "Alkoholabhängigkeit und chronischer Alkoholismus" ist eine Süchtigkeit hinsichtlich Alkohol zu verstehen, die schon wegen ihres Bestehens das sichere Beherrschen des Kraftfahrzeuges und das Einhalten der für das Lenken des Kraftfahrzeuges geltenden Vorschriften beeinträchtigen könnte (Hinweis E 26.5.1987, 86/11/0026).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110137.X01Im RIS seit
12.06.2001