Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z2;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;
Rechtssatz: Bei chronischem Alkoholismus handelt es sich um einen krankhaften Zustand iSd § 34 Abs 1 lit d KDV (Hinweis E 26.5.1987, 86/11/0026). Wird ein derartiger Zustand vom ärztlichen Amtssachverständigen festgestellt, so ist gem § 34 Abs 3 KDV die Untersuchung durch einen entsprechenden Facharzt anzuordnen. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 29. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer als Besitzer einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C gemäß § 75 Abs. 2 erster Satz KFG 1967 aufgefordert, sich zwecks Feststellung seiner Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bis spätestens 2. Juli 1990 durch den Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Bregenz untersuchen zu lassen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Besc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z2 litc;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Ausf dahin, daß die Behörde ihre Bedenken hinsichtlich der "nötigen Gesundheit" im Aufforderungsbescheid nach § 75 Abs 2 KFG nicht konkret begründet hat, wenn sie sich nur auf die Aussage des Gendarmerieorgans, der Lenker sei bei der Kontrolle sehr zittrig und nervös gewesen und reagiere bei Kontrollen im allgemeinen eher c... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer der körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/11/0024 2 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 1 Stammrechtssatz Wenn die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung fehlt, ist die betreffende Person nicht als hinreichend geeignet zum Lenken von Kfz anzusehen. Das Erfordernis der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung fällt ausschließlich in den Bereich der geistigen Eignung zum... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §30;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, daß die im verkehrspsychologischen Befund erwähnten Schwächen im Bereich der visuellen Auffassung, der Reaktionsgeschwindigkeit und der Sensomotorik, die Ausführungen zum Persönlichkeitsbefund und die (im Gutachten des amtsärztlichen Sachverständigen erwähnte) e... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0102 1 Stammrechtssatz Bei der körperlichen und geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen handelt es sich um zwei unterschiedliche Eignungsvoraussetzungen (Hinweis E 18.6.1985, 84/11/0269, und E 22.10.1986, 86/11/0047). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25. Mai 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 16. November 1989 auf (Wieder-)Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B "wegen mangelnder geistiger und körperlicher Eignung" abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde hat die Annahm... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Wurde der Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung zu Unrecht auch "wegen mangelnder körperlicher Eignung" abgewiesen, obwohl das Erfordernis der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung nur die geistige Eignung betrifft, ist darin keine Rechtsverletzung zu erblicken, weil es sich hiebei bloß um ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;
Rechtssatz: Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - festzuhalten, welche Untersuchungsverfahren tatsächlich angewandt wurd... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ausf zum Begriff der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung und zu deren Abgrenzung von den Eignungsvoraussetzungen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der Verkehrszuverlässigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199011014... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;
Rechtssatz: Wenn die nötige Bereitschaft zur Verkehrsanpassung fehlt, ist die betreffende Person nicht als hinreichend geeignet zum Lenken von Kfz anzusehen. Das Erfordernis der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung fällt ausschließlich in den Bereich der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. European Case L... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Das Hauptgewicht der Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung hat auf dem verkehrspsychologischen Befund zu liegen. Dem Sachverständigen ist es zwar nicht verwehrt, auch (von sich aus) die Vorgeschichte und die bei der amtsärztlichen Untersuchung ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Befristung der Lenkerberechtigung der Beschwerdeführerin für die Gruppe B bis 11. Dezember 1991 ausgesprochen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde ging auf Grund des von ihr eingeholten Gutachtens des ärztlichen Amtssachverständigen vom 11. Dezember 1989 davon aus, daß seit der am 28. Jun... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31 Abs1;KFG 1967 §69 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1 Stammrechtssatz Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankheit ausgehenden Auswirkungen auf das Verhalten der Person im Straßenverkehr, sowie darüber, welche Entwicklung ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 89/11/0124 1 Stammrechtssatz Krankheiten, Behinderungen und Störungen im Sinne des § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV sind für eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung im Sinne des § 73 Abs 1 KFG nur insoweit von Belang, als sie eine Beeinträchtigung... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des ersten Beschwerdefalles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. April 1987, Zl. 86/11/0153, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Juli 1986, soweit mit ihm die Erteilung einer (unbefristeten) Lenkerberechtigung für die Zeit nach dem 14. Jänner 1988 versagt wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Hiefür war maßgebend, daß sich dieser Besc... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 11. Mai 1989 wurde u.a. gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers "für die Gruppen A und B auf zwei Jahre eingeschränkt, das ist vom 16.8.1988 bis zum 16.8.1990" (am 16. August 1988 erstattete der ärztliche Amtssachverständige der Erstbehörde ein "Gutachten", in dem er allerdings zu keinem abschließenden Ergebnis über die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers kam). Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Bei der körperlichen und geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen handelt es sich um zwei unterschiedliche Eignungsvoraussetzungen (Hinweis E 18.6.1985, 84/11/0269, und E 22.10.1986, 86/11/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110102.X01 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31 Abs1;KFG 1967 §69 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/11/0299 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1 Stammrechtssatz Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankhe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/11/0299
Rechtssatz: Krankheiten, Behinderungen und Störungen im Sinne des § 30 Abs 1 Z 1 und § 31 KDV sind für eine Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung im Sinne des § 73 Abs 1 KFG nur insoweit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1989 entschied der Landeshauptmann von Kärnten über die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juli 1988, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Villach am 13. Juli 1988, gestellten Anträge dahingehend, daß der Antrag "auf Wiederausfolgung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 26.1.1989" (richtig: 1988) "vorübergehend entzogenen Lenkerberechtigung" gemäß § 74 Abs. 2 KFG 1967 u... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/22 90/11/0024 2 Stammrechtssatz Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §34 Abs1 litd;
Rechtssatz: Hat die Behörde ausschließlich die geistige Eignung zum Lenken von Kfz verneint, so ist die Verfahrensrüge, die Behörde habe es unterlassen, den Lenker bez seiner Sehtüchtigkeit zu untersuchen, nicht relevant. Damit hat die Behörde auch nicht hinsichtlich der im Gutachten festgestellten "Lebererkrankung alkoholischer Genese" a... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Befristung der Lenkerberechtigung "auf ein Jahr, gerechnet ab Erlassung des Berufungsbescheides," ausgesprochen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Aufgrund des Inhaltes von Eingaben des Beschwerdeführers gelangte der Amtsarzt der Erstbehörde zur Auffassung, der Beschwerdeführer sei wegen "paranoider Psychose" zum L... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31 Abs1;KFG 1967 §69 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankheit ausgehenden Auswirkungen auf das Verhalten der Person im Straßenverkehr, sowie darüber, welche Entwicklung der festgestellte Zustand in Hinsicht auf die verkehrsrelevanten Aus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 22. November 1989 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers vom 13. April 1989 "auf Erteilung einer Lenkerberechtigung nach Fristablauf für die Gruppe B" gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 67 Abs. 2 KFG 1967 "mangels körperlicher Eignung keine Folge gegeben". Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §31a;
Rechtssatz: Bei der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit iSd § 30 Abs 1 iVm § 31 a KDV handelt es sich um das Merkmal der körperlichen und geistigen Eignung (Hinweis E 3.2.1989, 88/11/0035). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110024.X02 Im RIS seit 12.06.2... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §64 Abs2;
Rechtssatz: Um von einem Mangel der geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen sprechen zu können, genügt es nicht, dass bei Vorliegen seelischer Störungen eine Beeinträchtigung des Fahrverhaltens nicht ausgeschlossen werden kann. Es kommt vielmehr darauf an, dass der Eintritt der Beeinträchtigung wahrscheinlich ist und d... mehr lesen...