RS Vwgh 1991/4/30 90/11/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1991
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §30 Abs1;
KFG 1967 §75 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen, daß der Mangel der nötigen kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit genügt, um die körperliche und geistige Nichteignung zum Lenken von Kfz zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110169.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten