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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/22 90/11/0143 5Stammrechtssatz
Ein verkehrspsychologischer Befund hat bezüglich der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung - wie dies auch hinsichtlich der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit zu geschehen hat (Hinweis E 29.5.1990, 89/11/0194) - festzuhalten, welche Untersuchungsverfahren tatsächlich angewandt wurden, welche Ergebnisse sie erbracht haben und welche Schlußfolgerungen daraus im einzelnen gezogen wurden.
Schlagworte
Gutachten Auswertung fremder BefundeAnforderung an ein GutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990110153.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010