RS OGH 1983/11/30 3Ob116/83

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Veröffentlicht am 30.11.1983
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Norm

EO §7 BdIIA
EO §7 BdIID

Rechtssatz

Steht nur fest, daß eine Realteilung in der Weise durchzuführen ist, daß mitten durch eine Scheune hindurch eine Linie zu ziehen ist, läßt sich die im Exekutionstitel vorgesehene "Abmauerung der Scheune" mangels Bstimmtheit nicht durchsetzen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 116/83
    Entscheidungstext OGH 30.11.1983 3 Ob 116/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001044

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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