Norm
EO §7 BdIIARechtssatz
Steht nur fest, daß eine Realteilung in der Weise durchzuführen ist, daß mitten durch eine Scheune hindurch eine Linie zu ziehen ist, läßt sich die im Exekutionstitel vorgesehene "Abmauerung der Scheune" mangels Bstimmtheit nicht durchsetzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001044Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011