Norm
EO §7 AcRechtssatz
Das Verbot, eine 3 % übersteigende Preisherabsetzung in Prozenten anzukündigen, wenn nicht in derselben Ankündigung graphisch gleich wirksam, unübersehbar und unmißverständlich ausgesagt werde, von welchem Preis ausgehend diese Verbilligung berechnet werde, ist nicht unbestimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0000394Dokumentnummer
JJR_19831129_OGH0002_0040OB00399_8300000_001