RS OGH 1984/10/3 3Ob92/84, 3Ob36/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.10.1984
beobachten
merken

Norm

EO §7 Ac
ZugG §1

Rechtssatz

Handelt es sich um eine EV zur Sicherung eines auf das ZugG gestützten Unterlassungsanspruches und enthält der Spruch der genannten Verfügung die verba legalia des § 1 Abs 1 Satz 1 des zitierten Gesetzes, kann schon allein auf Grund des Spruches der EV auch ohne ausdrückliche Anführung des ZugG kein Zweifel daran bestehen, daß der Gegnerin der gefährdeten Partei damit nur dem einstweiligen Unterlassungsverbot vergleichbare Verstöße iSd § 1 Abs 1 Satz 1 ZugG untersagt wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0000424

Dokumentnummer

JJR_19841003_OGH0002_0030OB00092_8400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten