Norm
EO §308 CRechtssatz
Hat der Drittschuldner im Prozeß gegen seinen Gläubiger (Verpflichteten) nicht den Mangel der Aktivlegitimation eingewandt, kann er sich nicht gegenüber dem betreibenden Gläubiger auf die urteilsgemäße Erfüllung an den Verpflichteten berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0004093Dokumentnummer
JJR_19920115_OGH0002_009OBA00229_9100000_002