RS OGH 1992/1/15 9ObA229/91

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Veröffentlicht am 15.01.1992
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Norm

EO §308 C

Rechtssatz

Hat der Drittschuldner im Prozeß gegen seinen Gläubiger (Verpflichteten) nicht den Mangel der Aktivlegitimation eingewandt, kann er sich nicht gegenüber dem betreibenden Gläubiger auf die urteilsgemäße Erfüllung an den Verpflichteten berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0004093

Dokumentnummer

JJR_19920115_OGH0002_009OBA00229_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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