Norm
ASGG §65 Abs1Rechtssatz
Beim Begehren des Überweisungsgläubigers um Auszahlung der Sonderzahlung zur Pension des Verpflichteten handelt es sich nicht um eine Sozialrechtssache iSd § 65 Abs 1 ASGG; bei der Streitigkeit über die Höhe des pfändbaren Teils einer bereits bescheidmäßig festgestellten Versicherungsleistung geht es allein um die Frage, an wen die Pensionsleistung zur Gänze oder zum Teil erbracht werden soll, sohin um Auszahlungsmodalitäten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0003883Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2012