Norm
EO §294 ARechtssatz
Im Drittschuldnerprozeß ist die Gültigkeit der Pfändung nicht mehr zu überprüfen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0003869Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008