Norm
EO §294 ARechtssatz
Die Prüfung der Höhe des Überweisungsbetrages nach Maßgabe des Rechtsbestandes der gepfändeten Forderung hat im Drittschuldnerprozeß im Rahmen der durch das Bewilligungs- und Exekutionsgericht vorgegebenen Pfändungsbeschränkungen zu erfolgen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0003864Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008