RS OGH 1988/6/1 9ObA19/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.1988
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Norm

EO §294 A
EO §308 A
EO §308 C
LPfG §5 ff
Vollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art6

Rechtssatz

Die Prüfung der Höhe des Überweisungsbetrages nach Maßgabe des Rechtsbestandes der gepfändeten Forderung hat im Drittschuldnerprozeß im Rahmen der durch das Bewilligungs- und Exekutionsgericht vorgegebenen Pfändungsbeschränkungen zu erfolgen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0003864

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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