Norm
EO §294Rechtssatz
Die Einschränkung des Exekutionsvollzugs durch die Bestimmungen des LPfG gilt nicht nur für die Verwertung, sondern auch schon für die Pfändung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0003870Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008