Norm: EO §294a
Rechtssatz: Keine dreimonatige Sperrfrist für neuerlichen Vollzug durch neuerliche Anfrage beim Hauptverband nach vorheriger negativer Auskunft des Hauptverbands. Entscheidungstexte 46 R 296/18x Entscheidungstext LG für ZRS Wien 17.10.2018 46 R 296/18x Schlagworte Neuerlicher Vollzug, Neuerliche Anfrage, Sperrfrist ... mehr lesen...
Norm: EO §294a
Rechtssatz: Die Forderungsexekution bei unbekanntem Drittschuldner gemäß § 294a EO wird durch Zustellung des Zahlungsverbotes an den vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger bekanntgegebenen Drittschuldner auch dann „kanalisiert“, wenn das Einkommen des Verpflichteten unter dem Freibetrag liegt, die Auskunft durch den Hauptverband unrichtig ist oder sich in der Folge herausstellt, dass die Exekution ins Leere gegangen ist (... mehr lesen...
Dem Rekurs wird F o l g e gegeben und der angefochtene Beschluss dahin abgeändert, dass er zu lauten hat: „Aufgrund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 7.4.1982, 1 Cg 143/82, mit Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 9.7.1982, wird der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung von € 7.270,-- samt 15,5 % Zinsen aus € 8.284,70 seit 19.7.1982 sowie der mit € 351,87 bestimmten Kosten des Exekutionsantrages die Exekution durch Pfänd... mehr lesen...
Die Betreibende beantragte die Bewilligung der Forderungsexekution gemäß § 294a EO mit dem Vorbringen, ein neuer Antrag sei notwendig, weil der Verpflichtete per 13.11.2008 aus dem Leistungsbezug des AMS ausgeschieden ist. Die vom Erstgericht vor Entscheidung über den Exekutionsantrag durchgeführte Drittschuldneranfrage ergab das AMS Wien Schönbrunnerstraße als möglichen Drittschuldner. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht den aus dem Spruch: ersichtlichen Exekutionsantr... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 28.10.2005 vor dem Erstgericht zu 3 E 3632/05i eingebrachten Exekutionsantrag beantragte die betreibende Partei, ihr aufgrund des vollstreckbaren Zahlungsbefehls des Erstgerichtes vom 31.08.2005, AZ 2 C 1474/05y, gegen die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution zur Hereinbringung von Euro 68,09 zu bewilligen. Am 03.11.2005 wurde dieser Exekutionsantrag vom Erstgericht antragsgemäß bewilligt, wobei die Kosten für den Antrag mit Euro 75,30 bestimmt wurden. M... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §14EO §294a
Rechtssatz: Ein Exekutionsantrag ist grundsätzlich auch dann zu bewilligen, wenn er mit einem früheren Exekutionsantrag bereits verbunden hätte werden können. Allerdings darf die Summe der für beide Exekutionsanträge zugesprochenen Kosten die Summe nicht übersteigen, die für einen gemeinschaftlichen Exekutionsantrag gebührt hätte. Auch bei einer geringfügigen Forderung sind Anträge auf Fahrnis- und Forderungsexekution... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Erstgerichtes steht mit der gleichbleibenden Rechtsprechung des Rekursgerichtes im Einklang (auch unter Bedachtnahme auf die mit der EO-Novelle 2000 eingeführte Verständigung vom Bezugsende [zuletzt z.B. 4 R 114/05x uva]). Wiederholt die betreibende Partei den Exekutionsantrag - selbst nach Ablauf der Sperrfrist von einem Jahr im Sinn des § 294a EO - und stellt sich heraus, dass zur Hereinbringun... mehr lesen...
Norm: EO §294aEO §299 Abs1
Rechtssatz: Ein neuerlihcer Antrag nach § 294a EO ist zurückzuweisen, sollte sich bei der Hauptverbandanfrage, allenfalls nach Einholung eines Versicherungsdatenauszuges, ergeben, dass zufolge Pfandrechtserstreckung nach § 299 EO schon eine Exekution auf dasselbe Exekutionsobjekt zur Hereinbringung derselben Forderung geführt wird ("ne bis in idem"); die Verwehrung des Anfrageergebnisses schon zur Entscheidung über de... mehr lesen...
Kopf: 6 R 205/04 w Das Landesgericht Ried im Innkreis hat als Rekursgericht durch Dr. Johannes Payrhuber als Vorsitzenden sowie Dr. Walter Koller und Dr. Roman Bergsmann in der Exekutionssache der betreibenden Partei O*****, vertreten durch Puttinger, Vogl & Partner, Rechtsanwälte, Rainerstraße 6, 4910 Ried im Innkreis, wider die verpflichtete Partei M***** S*****, wegen € 738,21 s.A., infolge Rekurses der betreibenden Partei gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes Obernber... mehr lesen...
Norm: EO §294a
Rechtssatz: Ist die Auskunft des Hauptverbandes objektiv falsch, weil der Verpflichtete im Zeitpunkt der Auskunfterteilung nicht mehr bei dem bekannt gegebenen Dienstgeber beschäftigt ist, wird die Exekution durch die Zustellung des Zahlungsverbotes an diesen Drittschuldner nicht kanalisiert. Entscheidungstexte 6 R 205/04w Entscheidungstext LG RIED 21.09.2004 6 R ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: ZPO §272EO §301EO §294a
Rechtssatz: Das Ergebnis einer Drittschuldneranfrage ist nicht als Anscheinsbeweis zu werten, auch wenn einer solchen Anmeldung im Allgemeinen typischerweise ein Dienstverhältnis zugrunde liegt. Die Voraussetzung der Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises wäre ein sogenannter Beweisnotstand, also das Vorliegen eines materiell rechtlichen Tatbestandes, der eine Beweismassreduzierung rechtfertigt. Ein Beweisnotstand lie... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht das aus dem
Spruch: hervorgehende Begehren der betreibenden Partei (nach Durchführung eines erfolglosen Verbesserungsverfahrens) ab und begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass das Eventualbegehren "sollte als Drittschuldner das Arbeitsmarktservice oder die Gebietskrankenkasse aufscheinen, wird auf die Abgabe einer Drittschuldneräußerung verzichtet" unzulässig sei. Der Antrag widerspräche inhaltlich de... mehr lesen...
Norm: EO §294aEO §301AFV §1AFV §2ERV §5
Rechtssatz: Ein Verzicht des betreibenden Gläubigers auf die Abgabe einer Drittschuldnererklärung lediglich hinsichtlich einzelner, bestimmt bezeichneter Drittschuldner ist zulässig. Diese Möglichkeit kann der betreibenden Partei auch nicht dadurch genommen werden, dass im amtlichen Formblatt für den Exekutionsantrag nur ein gänzlicher Verzicht auf die Drittschuldnererklärung vorgesehen ist. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 21.9.2000 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichteten Parteien auf Grund des Versäumungsurteiles des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 3.6.1998, 23 Cg 86/98f, zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 267.151,26 s.A. die Forderungsexekution nach § 294a EO. Mit Beschluss vom 21.9.2000 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichteten Parteien auf Grund des Versäumungsurteiles de... mehr lesen...
Norm: EO §294a
Rechtssatz: Die Anfrage an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 294a Abs 1 Z 2 EO kann auch mit einem "fingierten Geburtsdatum" der verpflichteten Partei erfolgen. Entscheidungstexte 46 R 1184/00h Entscheidungstext LG für ZRS Wien 29.11.2000 46 R 1184/00h Schlagworte Forderungsexekution... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10.6.1997 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 38.400,-- sA aus dem vom Bezirksgericht Feldkirch zu 4 C 439/97 s erlassenen Zahlungsbefehl vom 14.3.1997 gegen den Verpflichteten die Forderungsexekution nach § 294a EO bewilligt. Mit Beschluss des Erstgerichtes vom 10.6.1997 wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung von S 38.400,-- sA aus dem vom ... mehr lesen...
Norm: EO §294EO §294a
Rechtssatz: Falls eine Forderungsexekution auf (beschränkt pfändbares) Arbeitseinkommen nach § 294a EO negativ verlief, weil ein Drittschuldner durch Anfrage beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht ermittelt werden konnte, ist bei einem nachfolgenden Antrag auf Forderungsexekution nach § 294 EO (Provisionsansprüche des Verpflichteten) das vorangegangene Verfahren nach § 294a EO fortzusetzen... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g: Der betreibenden Partei wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 22.11.1994 zur Hereinbringung von S 62.841,-- sA die Pfändung von Bezügen gemäß § 294a EO bewilligt. Trotz mehrmaliger Anfragen beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger konnte bisher kein Drittschuldner erhoben werden, obwohl die angefragten Daten beim Hauptverband gespeichert sind. Mit Beschluß vom 05.06.1998 (ON 16) bewilligte das Erstgericht den Antrag der betreibenden... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §294a
Rechtssatz: Neuvollzugsanträge gemäß § 294a EO, die vor Ablauf einer angemessenen Frist von etwa sechs Monaten gestellt werden, sind nur dann erfolgsunabhängig zu honorieren, wenn die sonstigen Voraussetzungen (Bescheinigung, dass mit einem Erfolg des Exekutionsschrittes gerechnet werden durfte) erfüllt sind. Ansonsten ist ein Kostenvorbehalt zulässig. Anmerkung 0000039 Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht die im
Spruch: genannte Exekution antragsgemäß mit Beschluß vom 2. März 1998, ON 2 bewilligt. Dagegen richtet sich der Rekurs der verpflichteten Partei, dem Berechtigung zukommt. Rechtliche Beurteilung In seinem Rechtsmittel führt die Rekurswerberin aus, daß die betreibende Partei bereits am 13. Jänner 1998 den Antrag auf Bewilligung der Fahrnisexekution eingebracht habe, welcher mit Besch... mehr lesen...
Norm: EO §14 Abs3EO §294a
Rechtssatz: - Die Bestimmung des § 14 Abs 3 EO verfolgt den Zweck, eine Umgehung des § 14 Abs 2EO zu verhindern, indem zuerst Fahrnis- und hierauf Forderungsexekution beantragt wird; - Der Hinweis der betreibenden Partei, erst nach Einbringung des Fahrnisexekutionsantrages das Geburtsdatum des Verpflichteten in Erfahrung gebracht zu haben, reicht nicht aus, die Exekutionssperre des § 14 Abs 3 EO zu durchdringen. ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem dem angefochtenen Beschluß zugrunde liegenden Antrag vom 25.2.1998 begehrte die betreibende Partei wider die verpflichtete Partei auf Grund des Zahlungsbefehles des Bezirksgerichtes Favoriten vom 1.9.1997, 12 C 1598/97i, die Bewilligung der Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von S 22.000,-- s.A. und Zuspruch von Normalkosten nach TP 2 RATG. Mit dem dem angefochtenen Beschluß zugrunde liegenden Antrag vom 25.... mehr lesen...
Norm: EO §294a
Rechtssatz: War der Verpflichtete zum Zeitpunkt der Zustellung der Exekutionsbewilligung an den Drittschuldner bei diesem nicht mehr beschäftigt, dann war die Auskunft des Hauptverbandes objektiv unrichtig. In diesem Fall ist im selben Exekutionsverfahren die neuerliche Einholung einer Auskunft des Hauptverbandes zu beantragen. Ein dennoch eingebrachter Antrag auf Bewilligung einer (neuen) Exekution ist nicht abzuweisen, sondern ... mehr lesen...
Norm: EO §290aEO §294a
Rechtssatz: Solange die nach § 294a EO bewilligte Exekution einem Drittschuldner nicht zugestellt ist, darf auf dasselbe Exekutionsobjekt nach § 290a EO eine neue Exekution nicht bewilligt werden. Die Fortsetzung der Exekution kann auch dadurch erfolgen, daß die betreibende Partei die Zustellung der Exekutionsbewilligung an den ihr selbst bekannt gewordenen Drittschuldner beantragt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §291b Abs2EO §294a
Rechtssatz: Ob die Bezüge des Gemeinschuldners so gering sind, daß die Pfändung wegen des Vollstreckungsschutzes nach § 291 b Abs 2 EO ins Leere geht, ist bei der Entscheidung über den Antrag auf Überweisung der Dienstbezüge nach § 294 a EO nicht zu prüfen, zumal auch noch eine Beschlußfassung nach § 292 b EO in Betracht käme. Entscheidungstexte 3 Ob 204/93 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der dem Gegner am 21. Juni 1988 zugestellten einstweiligen Verfügung wurde ihm zur Sicherung des Anspruchs der gefährdeten Partei auf Unterlassung wettbewerbswidriger Handlungen die Ausübung der Personalkreditvermittlung an einem bestimmten Standort ohne behördliche Genehmigung oder Konzession und die Einschaltung von Inseraten in Tageszeitungen verboten, in welchen eine solche Tätigkeit angekündigt wird. Am 12. Juli 1988 bewilligte das Erstgericht der betreibenden... mehr lesen...
Norm: EO §294a
Rechtssatz: Vor der "Kanalisierung" der Exekution nach § 294a EO auf einen bestimmten Drittschuldner kann nur ein neuerlicher Vollzug durch neuerliche Anfrage beim Hauptverband beantragt werden, welcher Antrag nicht als neuer Exekutionsantrag aufzufassen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 131/88 Entscheidungstext OGH 16.11.1988 3 Ob 131/88 Veröff: SZ 61/247 = EvBl 1989/61... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 9.Juli 1985, 50 Nc 180/85-1, auf Grund eines Urteiles des Bezirksgerichtes Zürich (lautend auf Ehescheidung und gerichtliche Genehmigung einer Scheidungsvereinbarung unter anderem über den vom Verpflichteten an die betreibende Partei zu leistenden Unterhalt) die Exekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 4.500,-- sfr und des laufenden Unterhaltes von 500,-- sfr monatlich ab 1.August 1985 die Pfändung des dem... mehr lesen...