RS OGH 2017/9/21 17R130/17i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.2017
beobachten
merken

Norm

EO §294a

Rechtssatz

Die Forderungsexekution bei unbekanntem Drittschuldner gemäß § 294a EO wird durch Zustellung des Zahlungsverbotes an den vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger bekanntgegebenen Drittschuldner auch dann „kanalisiert“, wenn das Einkommen des Verpflichteten unter dem Freibetrag liegt, die Auskunft durch den Hauptverband unrichtig ist oder sich in der Folge herausstellt, dass die Exekution ins Leere gegangen ist (hier: Bekanntgabe des Bezugsendes).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00239:2017:RWN0000025

Im RIS seit

19.02.2018

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten