RS OGH 2018/10/17 46R296/18x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2018
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Norm

EO §294a

Rechtssatz

Keine dreimonatige Sperrfrist für neuerlichen Vollzug durch neuerliche Anfrage beim Hauptverband nach vorheriger negativer Auskunft des Hauptverbands.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Neuerlicher Vollzug, Neuerliche Anfrage, Sperrfrist

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2018:RWZ0000209

Im RIS seit

04.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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