RS OGH 1988/11/16 3Ob131/88, 3Ob15/89, 3Ob201/93, 3Ob247/10k, 10Ob4/22v

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Veröffentlicht am 16.11.1988
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Norm

EO §294a

Rechtssatz

Vor der "Kanalisierung" der Exekution nach § 294a EO auf einen bestimmten Drittschuldner kann nur ein neuerlicher Vollzug durch neuerliche Anfrage beim Hauptverband beantragt werden, welcher Antrag nicht als neuer Exekutionsantrag aufzufassen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0004256

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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