Norm
EO §294aRechtssatz
Vor der "Kanalisierung" der Exekution nach § 294a EO auf einen bestimmten Drittschuldner kann nur ein neuerlicher Vollzug durch neuerliche Anfrage beim Hauptverband beantragt werden, welcher Antrag nicht als neuer Exekutionsantrag aufzufassen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0004256Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.06.2022