Norm
EO §294aRechtssatz
Ist die Auskunft des Hauptverbandes objektiv falsch, weil der Verpflichtete im Zeitpunkt der Auskunfterteilung nicht mehr bei dem bekannt gegebenen Dienstgeber beschäftigt ist, wird die Exekution durch die Zustellung des Zahlungsverbotes an diesen Drittschuldner nicht kanalisiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:2004:RRD0000017Dokumentnummer
JJR_20040921_LG00469_00600R00205_04W0000_001