RS OGH 2004/9/21 6R205/04w

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Veröffentlicht am 21.09.2004
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Norm

EO §294a

Rechtssatz

Ist die Auskunft des Hauptverbandes objektiv falsch, weil der Verpflichtete im Zeitpunkt der Auskunfterteilung nicht mehr bei dem bekannt gegebenen Dienstgeber beschäftigt ist, wird die Exekution durch die Zustellung des Zahlungsverbotes an diesen Drittschuldner nicht kanalisiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00469:2004:RRD0000017

Dokumentnummer

JJR_20040921_LG00469_00600R00205_04W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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