Norm: EO §210 IVGEO §213 VEO §214EO §216 IIGBG §104
Rechtssatz: Sobald dem Exekutionsgericht zur Kenntnis gebracht wird, daß eine ganz bestimmte Eintragung im Grundbuch fehlerhaft ist, kann eine solche Fehlerhaftigkeit nur in dem dafür nach dem Gesetz vorgesehenen Grundbuchsverfahren behoben werden. Und nur wenn in einer dem äußeren Anscheine nach korrekten Weise die Berichtigung eines Fehlers noch während der Verteilungstagsatzung vorgenommen ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1981, ON 2, wurde der betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung die Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 54 KG G bewilligt. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist auf Grund des notariellen Übergabsvertrages vom 9. 7. 1963 für Ferdinand S unter COZ 151 (und zwar nur "auf die Hälfte des Verpflichteten BOZ 8") die Reallast der Wartung und Pflege und unter COZ 152 (auf der ganzen Liegenschaft) die Dienstbarkeit des ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 IVG
Rechtssatz: Eine Zuweisung als Vorzugspost kommt nur dann in Betracht, wenn sich die das Vorrecht begründenden Tatsachen aus der Anmeldung und den dieser angeschlossenen Urkunden, zB einem Rückstandsausweis, den Exekutionsakten oder dem Grundbuchsauszug zweifelsfrei ergeben (so schon ZBl 1929/51; ZBl 1929/350). (Wiedervorlage eines bereits zurückgestellten Rückstandsausweises nötig.) Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EO §172 Abs2EO §210 IIAEO §210 VDEO §214 Abs1
Rechtssatz: Ist dem Gläubiger die Exekution durch Beitritt bewilligt und meldet er seine Ansprüche zum Versteigerungstermin nicht an, führt dies nicht zum Verlust des behaupteten Vorranges im Sinne des § 172 Abs 2 EO, weil der Beitritt zum Zwangsversteigerungsverfahren die im § 172 Abs 2 EO erwähnte pfandrechtliche Sicherstellung ersetzt, sodaß das Exekutionsgericht gemäß § 214 Abs 1 EO von Am... mehr lesen...
Auf der durch kridamäßige Versteigerung nach § 119 KO verwerteten Liegenschaftsanteile des Anton K an der Liegenschaft EZ 1563 KG sind für Darlehensforderungen der G-Bank (im folgenden Rekurswerberin) folgende Pfandrechte einverleibt: In COZ 27/31 für restliche 515 235 S, in COZ 30 für 440 265 S und in COZ 32 für 73 500 S, je samt 7% Zinsen und 8 % Verzugs- und Zinseszinsen sowie einer entsprechenden Nebengebührensicherstellung. Die Rekurswerberin hat ihre Forderungen aus diesen Dar... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVE
Rechtssatz: Werden Zinsen angemeldet, so genügt nicht die bloße Angabe eines Betrages; die Anmeldung muss vielmehr alle für die Überprüfung der Berechnung der Zinsen erforderlichen Angaben, wie Höhe des Zinsfußes, Kapitalsbetrag, Beginn und Ende des Zinsenlaufes enthalten. Denn die Anmeldung soll allen auf das Meistbot gewiesenen Berechtigten Aufschluss darüber geben, was der Gläubiger verlangt, um allenfalls dagege... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 VE
Rechtssatz: Auch der aufrechte Bestand des Pfandrechtes einer verzinslichen Kapitalforderung begründet noch nicht die Vermutung, daß die fortlaufenden Zinsen nicht gezahlt worden seien. Entscheidungstexte 3 Ob 72/80 Entscheidungstext OGH 17.09.1980 3 Ob 72/80 SZ 53/118 3 Ob 119/88 Entscheidungstext OGH 07... mehr lesen...
Zugunsten der betreibenden Partei ist in COZ 2 der versteigerten Liegenschaft EZ 4730 KG K als Nebeneinlage auf Grund des Leibrentenvertrages vom 20. Jänner 1969 das Pfandrecht für eine lebenslängliche Leibrentenforderung des A S von monatlich 20 000 S samt 10% Verzugszinsen einverleibt. Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der verpflichteten Partei wurde dem betreibenden Gläubiger auf Grund des Anerkenntnisurteiles des Handelsgerichtes Wien vom 17. Mai 1978, GZ 38 Cg 1312... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVBEO §210 IVFEO §211 Abs4
Rechtssatz: Eine Berichtigung, die zu einer Ausdehnung der Anmeldung führt, ist nur bis zum Schluß der Verteilungstagsatzung möglich. Eine ergänzende Zuweisung einer (irrtümlich) zu gering angemeldeten Forderung nach dem Buchstand ist zufolge §§ 405 ZPO, § 78 EO ausgeschlossen. Entscheidungstexte 3 Ob 162/79 Entscheidungstext OGH 05.03.1980 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §211
Rechtssatz: Die Forderungsanmeldung ist das Begehren, einen bestimmten Anspruch im Verteilungsverfahren zu berücksichtigen. Sie soll allein auf das Meistbot gewiesenen Berechtigten einen Aufschluss darüber geben, was der Gläubiger verlangt, um allenfalls dagegen Widerspruch erheben zu können. Entscheidungstexte 3 Ob 162/79 Entscheidungstext OGH 05.03.1980 3 O... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIAEO §210 IVDVEEO §211ZPO §405 H
Rechtssatz: Macht der Berechtigte von der Möglichkeit der Forderungsanmeldung Gebrauch und ist die Anmeldung in sich widerspruchsfrei und schlüssig, so hat sie die alleinige Grundlage der Verteilung zu bilden; über das in ihr gestellte Zuweisungsbegehren kann zufolge §§ 405 ZPO, § 78 EO nicht hinausgegangen werden. Dies gilt auch für den Fall einer irrtümlich zu geringen Anmeldung der Forderung. ... mehr lesen...
Die am 9. Feber 1977 gemeinsam versteigerten und Dipl.-Kfm. R um das Meistbot von 4 510 000 S zugeschlagenen Hälfteanteile der Liegenschaften EZ 44 und 45 KG W sind mit dem Simultanpfandrecht des Erstehers für einen Höchstbetrag von 2 220 000 S zur Sicherstellung aller Forderungen, die "aus dem Titel des Schadenersatzes wegen Nichtbezahlung des Benützungsentgeltes" entstehen können, belastet (COZ 43 in EZ 44 und COZ 41 in EZ 45). Zur Meistbotsverteilung meldete der Ersteher in der büc... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVGEO §210 VBEO §211EO §224
Rechtssatz: Wenn der im Grundbuch einverleibte Höchstbetrag durch die bereits entstandenen Forderungen, die ordnungsgemäß angemeldet und bescheinigt wurden, nicht ausgeschöpft wird, so ist nach § 224 Abs 2 EO vorzugehen. In einem solchen Fall ist der Differenzbetrag zwischen der angemeldeten Forderung und dem Höchstbetrag, soweit dieser im Meistbot Deckung findet, zur zinstragenden Anlegung z... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1398EO §210 IVAEO §210 IVE
Rechtssatz: Da nur im Zweifel der Ausgleichsanspruch nach Kopfteilen gemäß § 896 ABGB vorzunehmen ist und in erster Linie das zwischen den Solidarschuldnern bestehende Rechtsverhältnis bestimmt, ob und in welchem Umfang zwischen ihnen ein Rückgriff stattfindet, vermag die Zweifelsregel des § 896 ABGB den nach §§ 210 ff EO erforderlichen urkundlichen Nachweis eines solchen Rückgriffsanspruches nich... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 IVGEO §213 V
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit einer Forderungsanmeldung sind auch die zum Nachweis der Ansprüche dienenden, spätestens bei der Verteilungstagsatzung vorgelegten Urkunden zu berücksichtigen, soweit deren Inhalt durch einen den Grundbuchsstand richtig wiedergebenden Grundbuchsauszug gedeckt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 1/79 Entscheid... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 2. August 1978, ON 47, verteilte das Erstgericht das für die am 8. Mai 1978 versteigerte Liegenschaft EZ 1604 II KG L erzielte Meistbot. In der letzten Zuweisung (Nr. 8) wies es der Pfandgläubigerin Firma S und Co. zur teilweisen Befriedigung (durch Barzahlung) ihrer am 23. Mai 1978 in COZ 132 im Range der Anm. COZ 103 (10. Juni 1977) auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 7. Juni 1977 pfandrechtlich sichergestellten Forderung von 268 855.93 S Kapital samt 2687.20 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVBEO §210 IVEEO §210 IVGEO §214
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht hat weder bei der Ausschreibung der Verteilungstagsatzung noch bei der Verteilungstagsatzung bzw. bei der Fassung des Verteilungsbeschlusses von Amts wegen auf Änderungen des Grundbuchstandes, die erst nach der Anmerkung der Zuschlagserteilung eingetreten sind, Bedacht zu nehmen. Wer aus solchen Änderungen des Buchstandes als Buchberechtigter Ansprüche a... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIAEO §210 IVEEO §210 IVGEO §211
Rechtssatz: Selbst ohne Anmeldung erhält ein Hypothekargläubiger das Kapital in der aus dem Grundbuch ersichtlichen Höhe, soweit nicht dessen Bezahlung nachgewiesen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 84/77 Entscheidungstext OGH 20.12.1977 3 Ob 84/77 3 Ob 119/88 Entscheidungstext OGH 07.09.1988 3 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 IVGEO §210 VFEO §216 Abs2 IIIhGBG §14GBG §30
Rechtssatz: Die bücherliche Eintragung eines beweglichen Zinsfusses ist unzulässig. Wurde aber in der Eintragung zugrundeliegenden Urkunde ein bestimmter Zinsfuß vereinbart und gleichzeitig dessen materiellrechtlich wirksame Abänderung vorgesehen, so handelt es sich um einen "veränderlichen" Zinsfuß mit Eintragung eines Höchstbetrages, dessen Eintragung als zulässig anzusehen... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §210 VFEO §211EO §224KO §21
Rechtssatz: Aus der Tatsache der Konkurseröffnung über das Vermögen des Höchstbetragshypothekarschuldners kann nicht der Schluß gezogen werden, daß das Kreditverhältnis erloschen ist (vgl ZBl 1930/196). Entscheidungstexte 3 Ob 42/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 3 Ob 42/76 3 Ob 7/84 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVDEO §224ZPO §405 DIIIf
Rechtssatz: Ist das Begehren auf sofortige Zuweisung gerichtet, stellt der Erlag gemäß § 224 Abs 2 EO ein minus dar. Entscheidungstexte 3 Ob 109/76 Entscheidungstext OGH 24.09.1976 3 Ob 109/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003092 Im ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIEO §210 IVDEO §210 V'BEO §224
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anmeldung oder Bescheinigung einer durch Kredit- oder Kautionshypothek sichergestellten Forderung bewirkt keinen Rechtsverlust. Entscheidungstexte 3 Ob 189/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 3 Ob 189/75 Veröff: EvBl 1976/82 S 157 3 Ob 109/76 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 IIIEO §213 VEO §234
Rechtssatz: Die zur Bescheinigung der angemeldeten Forderung gemäß § 210 EO erforderlichen Urkunden hat der Gläubiger spätestens bei der Verteilungstagsatzung vorzulegen. Die Nichtbeachtung dieser zwingenden Formvorschrift kann ein Berechtigter trotz Unterlassung des Widerspruches mit Rekurs bekämpfen. Entscheidungstexte 3 Ob 189/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVCEO §210 IVE
Rechtssatz: Nicht beglaubigte Abschriften (Fotokopien) sind keine geeigneten Bescheinigungsmittel im Sinne § 210 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 189/75 Entscheidungstext OGH 14.10.1975 3 Ob 189/75 Veröff: EvBl 1976/82 S 157 3 Ob 19/81 Entscheidungstext OGH 25.03.1981 3 Ob 19/81 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 VEO §219EO §224EO §234
Rechtssatz: Wird eine durch eine Kredit- oder Kautionshypothek sichergestellte Forderung durch Barzahlung berichtigt, obwohl sie nicht bescheinigt ist (§ 210 EO) steht das Rekursrecht auch den Berechtigten zu, die zur Teilnahme an der Nachtragsverteilung des richtigerweise zinstragend anzulegenden Barbetrages berechtigt sind. In einem solchen Fall ist es nicht unbedingt erforderlich, da... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVGGBG §130
Rechtssatz: Unzulässige - von Amts wegen zu löschende - Eintragungen im Sinne des § 130 GBG sind bei der Meistbotsverteilung nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 82/74 Entscheidungstext OGH 11.02.1975 3 Ob 82/74 1 Ob 34/79 Entscheidungstext OGH 16.04.1980 1 Ob 34/79 JBl 1981,93 (Hoyer)... mehr lesen...
Mit dem Meistbotsverteilungsbeschluß vom 12. März 1974, verteilte das Erstgericht auf Grund des Ergebnisses der am 20. Feber 1974 durchgeführten Verteilungstagsatzung das für die Liegenschaft der Elfriede S, EZ 1969 KG, am 3. Oktober 1973 erzielte Meistbot von 715.000 S samt Meistbots- und Fruktifikatszinsen. Laut Punkt 9 des Abschnitt 1 B dieses Beschlusses entfällt auf die Verpflichtete eine Hyperocha von insgesamt 34.216.65 S. Von diesem Betrag wurde a) dem Wilhelm Sch. auf Grund d... mehr lesen...
Norm: EO §65 BEO §210 IVAEO §213 VEO §217 Abs2EO §308 BEO §308 D4
Rechtssatz: Der Überweisungsgläubiger ist rekurslegitimiert im Verteilungsverfahren, da nur mehr er zur Geltendmachung des Anspruches des Verpflichten auf die gepfändete Hyperocha nach Maßgabe seines Pfandrechtes bis zur Höhe seiner vollstreckbaren Forderung berechtigt ist. Entscheidungstexte 3 Ob 145/74 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333EO §210 IVAEO §210 IVDEO §210 IVEEO §216 Abs2 IIIh
Rechtssatz: Soll der Schuldner entgegen der abdingbaren Bestimmung des § 1333 ABGB über die vereinbarten Vertragszinsen hinaus noch Verzugszinsen zu bezahlen haben, muß sich das aus der Vereinbarung klar ergeben; in der Verteilungstagsatzung ist eine solche Vereinbarung auf Grund der Urkunde zu prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 1... mehr lesen...
Norm: EO §146EO §210 IVAEO §212EO §213 V
Rechtssatz: Die Feststellung, ob eine Hypothek bzw die durch diese gesicherte Forderung noch zu Recht besteht oder schon erloschen ist, ist bei sonstigem Verstoß gegen zwingende Grundsätze des Verteilungsverfahrens nicht Gegenstand der Versteigerungsbedingungen. Die Prüfung und Entscheidung, ob und inwieweit eine Pfandforderung im Verteilungsverfahren (als erloschen) unberücksichtigt zu bleiben hat, ist ... mehr lesen...