RS OGH 1975/10/14 3Ob189/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1975
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Norm

EO §210 IVA
EO §210 IVE
EO §213 V
EO §219
EO §224
EO §234

Rechtssatz

Wird eine durch eine Kredit- oder Kautionshypothek sichergestellte Forderung durch Barzahlung berichtigt, obwohl sie nicht bescheinigt ist (§ 210 EO) steht das Rekursrecht auch den Berechtigten zu, die zur Teilnahme an der Nachtragsverteilung des richtigerweise zinstragend anzulegenden Barbetrages berechtigt sind. In einem solchen Fall ist es nicht unbedingt erforderlich, daß der Rekurrent im Verteilungsbeschluß zum Zuge kommt oder bei der Nachtragsverteilung sicher zum Zuge kommen wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 189/75
    Entscheidungstext OGH 14.10.1975 3 Ob 189/75
    EvBl 1976/82 S 157

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0003201

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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