Norm
EO §210 IVDRechtssatz
Die Forderungsanmeldung ist das Begehren, einen bestimmten Anspruch im Verteilungsverfahren zu berücksichtigen. Sie soll allein auf das Meistbot gewiesenen Berechtigten einen Aufschluss darüber geben, was der Gläubiger verlangt, um allenfalls dagegen Widerspruch erheben zu können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003267Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012