Norm
EO §210 IIARechtssatz
Selbst ohne Anmeldung erhält ein Hypothekargläubiger das Kapital in der aus dem Grundbuch ersichtlichen Höhe, soweit nicht dessen Bezahlung nachgewiesen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0003179Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012