Norm: IO §§119, 120 EO §210 EO § 210 heute EO § 210 gültig ab 01.10.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 210 gültig von 01.01.1898 bis 30.09.2000
Rechtssatz: Verteilung einer Sondermasse Ent... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei Sparkasse *****, vertreten durch Dr. Markus Skarics, Rechtsanwalt in Imst, wider die verpflichtete Partei Filiz D*****, wegen Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, über den Revisionsrekurs der betreibenden Parte... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 59.500 EUR für ehemals im Eigentum des Verpflichteten stehende Liegenschaftsanteile verbunden mit Wohnungseigentum. Auf diesen Liegenschaftsanteilen ist zugunsten des Landes Tirol (der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin) im Lastenblatt ua zu CLNr 5a aufgrund des Schuldscheins vom 18. Mai 1989 sowie der Vorrangseinräumung CLNR 5d und 17b eine Pfandforderung von 10.981.000 ATS samt höchstens 6 % Zinsen, 5 % Verzugs... mehr lesen...
Begründung: Die im Hälfteeigentum der beiden Verpflichteten stehenden zwei Liegenschaften (ein Appartementhotel mit Waldgrundstücken) wurden in der Versteigerungstagsatzung vom 5. Juni 2007 der Tochter der Verpflichteten um das Meistbot von 800.000 EUR als Ersteherin zugeschlagen (ON 35). Die Ersteherin ist Alleingesellschafterin und Geschäftsführerin der I***** Vertriebs GmbH (im Folgenden nur GmbH), die ihrerseits offenbar Mieterin war. Mit Beschluss vom 12. Juni 2007 wurde die Er... mehr lesen...
Begründung: Am 23. Oktober 2006 wurde die bis dahin im Eigentum der Verpflichteten stehende näher genannte Liegenschaft um das Meistbot von 1,235.810,40 EUR zwei näher genannten Erstehern zugeschlagen. Zu C-LNr 4 und 5 sind aufgrund der Pfandurkunden vom 29. September 1989 und 27. Juli 1990 Höchstbetragspfandrechte von 21,25 Mio ATS und 4,75 Mio ATS für die betreibende Partei einverleibt. Im Rang C-LNr 7 und 8 sind aufgrund des Übergabsvertrags vom 20. Juni 1996 für die Eltern der... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 56.633 EUR aus der Zwangsversteigerung der drei Liegenschaftsanteile (im Folgenden nur Anteile) B-LNr 30, 34 und 35 einer näher genannten Liegenschaft in Wien. Auf diesen Anteilen ist ua für eine Hausverwertungsgesellschaft mbH die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß (damals) § 24a WEG 1975 angemerkt: Ob dem Anteil B-LNr 30 an den Wohnungen Top 20 bis 21, 35 bis 36 und den Geschäftsräumlichk... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der betreibenden Partei ist im Lastenblatt der dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaftsanteile, verbunden mit Wohnungseigentum, unter der CLNr 8 ein Pfandrecht über eine Forderung von 1,179.000 öS (= 85.681,27 EUR) samt 6 % Zinsen und 7 % Verzugszinsen sowie eine Nebengebührensicherstellung über 235.000 S eingetragen. Dieses Pfandrecht ist gegenüber einem für das Land Tirol eingetragenen Pfandrecht über 48.400,11 EUR vorrangig. Aufgrund des rechtskräftigen Ve... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots von 23.000 EUR aus der Zwangsversteigerung einer im Eigentum der Verpflichteten stehenden Liegenschaft in Kärnten mit einem darauf errichteten Einfamilienhaus. Die Verpflichtete erwarb die Liegenschaft als testamentarische Alleinerbin nach unbedingter Erbserklärung zum gesamten Nachlass nach ihrem am 17. September 1989 verstorbenen Vater. Die beiden nunmehrigen Rekurswerber sind die Geschwister der Verpflichteten... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte eine gegenüber der Forderung der Beklagten vorrangige Forderung aus einer Höchstbetragshypothek im Verteilungsverfahren angemeldet. Die Vorlage einer Saldomitteilung unterblieb. In der Verteilungstagsatzung erhob die Beklagte Widerspruch gegen die Zuweisung des Meistbots an die Klägerin mangels vorgelegter Urkunden, somit aus rein formalen Gründen. Das Exekutionsgericht berücksichtigte die Forderung der Klägerin im Meistbotsverteilungsbeschluss nicht, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über Betreiben der beklagten Partei war beim Bezirksgericht I***** zu 8 E 50/03a ein Verfahren zur Zwangsversteigerung dreier Miteigentumsanteile des Verpflichteten anhängig. Nachstehende Pfandrechte waren auf diesen Miteigentumsanteilen einverleibt: 1. Zu C-LNr 15 ob den Anteilen B-LNr 2 und 3 zugunsten der klagenden Partei ein Pfandrecht im Betrag von 1,000.000 S (= 72.672,83 EUR), 2. zu C-LNr 23 ob den Anteilen B-LNr 2, 3 und 4 zugunsten der R***** ein Pfandr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei zur Hereinbringung von 118.488,39 EUR sA die Fahrnisexekution sowie die Zwangsversteigerung der gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 verbundenen je 53/3170 Anteile der Verpflichteten und ihres (geschiedenen) Ehegatten an einer bestimmten Liegenschaft samt Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung und zugleich die Pfändung des der Verpflichteten gegen ihren Ehegatten zustehenden Anspruchs auf Aufhebung des gemeinsamen Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Auf der am 16. April 2003 versteigerten und der betreibenden Partei zugeschlagenen Liegenschaft des Verpflichteten sind zu Gunsten der Pfandgläubigerin den Höchstbetragshypotheken der betreibenden Partei im Rang vorgehende Pfandrechte von 4,8 Mio S samt 5,75 % Zinsen und 12 % Verzugszinsen auf Grund des Kaufvertrags vom 1. Februar 1988 und von 2,5 Mio S zuzüglich 5,75 % Zinsen und 12 % Verzugszinsen auf Grund der Urkunde vom 1. Februar 1988 einverleibt. Das Rekursgericht... mehr lesen...
Begründung: Die I***** GmbH beauftragte die L***** GmbH, deren Haftpflichtversicherer die A***** AG ist, mit der Herstellung einer Kühlanlage. Als Subunternehmerin beauftragte die L***** GmbH die R***** GmbH, deren Haftpflichtversicherer die Klägerin ist. Weiters beauftragte die I***** GmbH die Beklagte mit der Errichtung einer Alarmanlage, die auch den Alarm bei Kühlgeräteausfall über die Telefonleitung an ein Überwachungsunternehmen geben sollte. Diese Anlage war am 6. 12. 1997 be... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist die Verteilung des Meistbots nach Versteigerung einer Liegenschaft, die je zur Hälfte im Eigentum der beiden Verpflichteten stand. Im Revisionsrekursverfahren ist nur die Berücksichtigung einer durch das damalige Finanzamt Korneuburg (jetzt Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln; Standort Korneuburg; im Folgenden nur Behörde) als Vertreter des Bundes angemeldeten Abgabenforderung des Bundes von 503.979 S = 36.625,58 j strittig, für die zu ... mehr lesen...
Norm: EO §249 Abs2a. 256. 51EO
Rechtssatz: Zur Bewilligung der Fahrnisexekution ist dasjenige Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich nach den Angaben des betreibenden Gläubigers die Sachen befinden, auf die Exekution geführt wird. Die in § 249 Abs 2 a EO vorgesehene Überweisung des Verfahrens ist gerade dann von Bedeutung, wenn die Exekution von einem Gericht bewilligt wurde, in dessen Sprengel sich keine Fahrnisse des Verpflichteten befand... mehr lesen...
Norm: EO §231 Abs4EO §210 IIBABGB §1041 B3
Rechtssatz: Der Verwendungsanspruch des bei der Meistbotsverteilung mangels Anmeldung (§ 210 EO) nicht zum Zug gekommenen Hypothekargläubigers richtet sich gegen den nachfolgenden Pfandgläubiger, der einen Betrag zugewiesen erhält, den er bei ordnungsgemäßer Anmeldung des übergangenen Pfandgläubigers und Verwendungsklägers nicht erhalten hätte. Keinesfalls muss dies immer der unmittelbar auf den Verwen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ehegatten (im Folgenden auch nur als Mann und Frau bezeichnet) waren je zur Hälfte Eigentümer der näher bezeichneten Liegenschaft EZ 46, die im Rahmen des jeweils am 7. Februar 2000 über ihr Vermögen eröffneten Schuldenregulierungsverfahrens freihändig um 7,5 Mio S verwertet wurde. Im Lastenblatt waren ua - soweit hier relevant - nachstehende Pfandrechte auf beiden Liegenschaftshälften einverleibt: C-LNr 15b: Höchstbetragspfandrecht für die Rechtsvorgängerin d... mehr lesen...
Begründung: Im Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Verpflichteten wurde dessen das Versteigerungsobjekt bildende Liegenschaft dem Ersteher um 180.000 EUR zugeschlagen. Zugunsten der Revisionsrekurswerberin, die dem Versteigerungsverfahren nicht als betreibende Partei beigetreten ist, sind im Grundbuch die folgenden exekutiven Pfandrechte eingetragen: a) unter CLNR 15a aufgrund des Urteils vom 26. Mai 1997 für die vollstreckbare Forderung von nunmehr 9.593,73 EUR an Kapital sam... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 145.345,67 EUR aus der Zwangsversteigerung einer der betreibenden Partei als Ersteherin zugeschlagenen Liegenschaft. Das Erstgericht wies in der bücherlichen Rangordnung dem "Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 6, Wohnbauförderung", 1) die in C-LNR 1 aufgrund des Schuldscheins vom 12. Juli 1994 einverleibte Forderung von 24.375,60 EUR, sowie 2) die in C-LNR 3 aufgrund des Schuldscheins vom 22. Juli 1994 ei... mehr lesen...
Begründung: Ob der - im vorliegenden Rechtsmittelverfahren allein interessierenden - burgenländischen Liegenschaft EZ 1131 ... sind zu Gunsten der Revisionsrekurswerberin in C-LNr 1a und 4a und zu Gunsten des Landes Burgenland ("Wohnbauförderung") in C-LNr 2a folgende Pfandrechte (als Festbetragshypotheken in S) einverleibt: 1a Schuldschein und Pfandurkunde 27. 4. 1998 S 350.000 s 6 % Z, 11 % VZ, 7 % ZZ, NGS S 70.000 2a Schuldschein 23. 4. 1999 S 800.000 3 % Z, 10 % VuZZ, NGS S 16... mehr lesen...
Begründung: Anzuwenden sind hier die Bestimmungen der EO idF vor der EO-Novelle 2000 (im Folgenden EO aF). Anzuwenden sind hier die Bestimmungen der EO in der Fassung vor der EO-Novelle 2000 (im Folgenden EO aF). Im Meistbotsverteilungsbeschluss wies das Erstgericht einer Pfandgläubigerin, deren Forderung durch eine Festbetragshypothek an der versteigerten Liegenschaft gesichert war, den im Grundbuch als Forderung ausgewiesenen Kapitalbetrag von 24.708,76 EUR gemäß § 210 EO aF - ... mehr lesen...
Norm: EO idF EO-Nov 2000 §210 IVBEO idF EO-Nov 2000 §210 IVC
Rechtssatz: Die Anmeldung einer durch ein Höchstbetragspfandrecht sichergestellten Forderung ist als Geltendmachung des Teilnahmeanspruchs jedenfalls erforderlich, um die Berücksichtigung bei der Meistbotsverteilung zu erreichen. Die Anmeldung kann gemäß § 53 Abs 1 EO entweder in einem Schriftsatz oder mündlich zu gerichtlichem Protokoll oder bei der Verteilungstagsatzung erklärt werd... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 VBEO idF EO-Nov 2000 §211 Abs5
Rechtssatz: Für die Anmeldung einer durch Höchstbetragshypothek gesicherten Forderung wurde in § 211 Abs 5 EO idF EO-Nov 2000 insoweit eine Erleichterung geschaffen, als zum Nachweis des zum Zeitpunkt der letzten vom Verpflichteten unwidersprochen gebliebenen Saldomitteilung offenen Betrags die Vorlage dieser Saldomitteilung ausreicht. Wurde eine Saldomitteilung nicht vorgelegt wurde, habe... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 1,376 Mio S (= 99.997,82 EUR) aus der kridamäßigen Versteigerung der Anteile BLNr 8-22 sowie 25-27 der EZ 1059 *****. Das Erstgericht wies als Vorzugsposten dem Masseverwalter 177.175,28 S (= 12.875,83 EUR) und in der bücherlichen Rangordnung der R***** AG als Rechtsnachfolgerin der Pfandgläubigerin B***** AG im Rang des in CLNR 14 einverleibten Pfandrechts im Höchstbetrag von 13,6 Mio S (= 988.350,54 EUR) den Meistbotsre... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf das vor dem 30. September 2000 eingeleitete Exekutionsverfahren ist - was die betreibende Partei bei ihren Rechtsausführungen verkennt - gemäß Art III Abs 1 der EO-Nov 2000 die EO idF vor der EO-Nov 2000 anzuwenden. Nach dem maßgeblichen Grundbuchsstand bei Schluss der Meistbotsverteilungstagsatzung (3 Ob 46/95 = SZ 68/92) am 4. Dezember 2001 war zu CLNR 8d das (Festbetrags-)Pfandrecht für die S***** GmbH bereits einver... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots von 1,7 Mio S aus der Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist. In der Meistbotsverteilungstagsatzung am 25. Juli 2000 meldeten die nunmehrigen Revisionsrekurswerber, die fünf mj. Kinder des Verpflichteten, einen Gesamtbetrag von 442.650,40 S (= 32.168,66 Euro; im Protokoll offenbar unrichtig 42.650,40 S) an, der sich aus den zu AZ 50 E 188/98v des Erstgerichts betriebenen Unterhalt... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist bei der Verteilung des Meistbots von 3 Mio S aus der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft die Zuteilung an eine näher bezeichnete, der Zwangsversteigerung beigetretene Pfandgläubigerin, zu deren Gunsten zu C-LNR 10 (TZ 2031/86) unter Einräumung eines Vorrangs aufgrund des Schuldscheins und der Pfandurkunde vom 13. März 1986 das Pfandrecht für eine Forderung von 279.400 S samt 9 %, 14 % Verzugszinsen, 10 % Zinseszinsen und eine Nebengebührensicherstellung v... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren wurde eine Liegenschaft des Verpflichteten zwei Erstehern je zur Hälfte zum Meistbot von 1,95 Mio S zugeschlagen. Zur Meistbotsverteilung meldete eine Bank im Rang ihres Höchstbetragspfandrechts über 520.000 S eine Forderung von 285.903,96 S an, die aus einem der Revisionsrekurswerberin per 3. November 1994 eingeräumten Privatkredit von 400.000S resultiere, für den der Verpflichtete die Haftung als Mitschuldner übernommen und... mehr lesen...
Begründung: Die im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren versteigerte Liegenschaft wurde um ein Meistbot von S 5,001.000 zugeschlagen. In C-LNR 1, 2 und 5 dieser Liegenschaft sind zugunsten einer Bank, die ausdrücklich keine Zuweisung aus dem Meistbot begehrt, Höchstbetragspfandrechte von insgesamt S 2,110.000 einverleibt. In C-LNR 3 ist ein Pfandrecht für die Forderung von S 130.200 und eine Nebengebührensicherstellung von S 26.100 für die R***** GmbH einverleibt. Dieses Pfand... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge einer vom Masseverwalter betriebenen kridamäßigen Versteigerung wurden dem Ersteher am 6. 7. 2000 mehrere Wohnungseigentumsobjekte um das Meistbot von 1,160.000 S zugeschlagen. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung als Sondermassekosten - neben Verfahrenskosten und einem Anspruch auf Belohnung - den aus einem "Betriebskostenrückstand" der verpflichteten Partei resultierenden "laufenden Wohnbeitrag" ab 1. 9. 1996 für die Wohnungen 1-3 und 6-7 ... mehr lesen...