Norm: EO §210 IVDEO §210 VBEO §216 IIIhEO §217GBG §14 Abs2GBG §26
Rechtssatz: Die Eintragung der Nebengebührensicherstellung bewirkt von vornherein eine pfandrechtliche Haftung nur nach Maßgabe der betreffenden Vereinbarung und der ihr entnehmbaren Spezifizierung der gesicherten Forderungen. Einer Abweisung des Eintragungsbegehrens hinsichtlich jener Forderungen, die - für sich allein - mangels ausreichender Spezifikation nicht durch eine Neben... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVEEO §210 VBEO §216 IIIhEO §217ABGB §912GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine grundbücherliche Nebengebührensicherstellung ist ausreichend tituliert und präzisiert, wenn in der betreffenden Vereinbarung das Gesamtausmaß der gesicherten Nebengebühren genannt und dazu noch eine Spezifikation dieser Ansprüche durch die Bezugnahme auf das Grundverhältnis und die Art der jeweils vorausschauend in die Sicherung einbezogenen Nebengeb... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIAEO §210 IVDEO §210 VCWEG §13c Abs3WEG §13c Abs4
Rechtssatz: Nicht pfandrechtlich sichergestellte und nicht betriebene Ansprüche müssen immer angemeldet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 85/95 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 3 Ob 85/95 Veröff: SZ 68/209 3 Ob 162/02y Entscheidungstext OGH 25.06.2003 3 Ob 162/02y ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIAEO §210 IVDEO §210 IVEEO §211
Rechtssatz: Bei verbücherten Liegenschaften muß der Rang des angemeldeten Anspruches als Vorzugspost nur dann gegeben werden, wenn für diese Forderung auch ein Pfandrang besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 85/95 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 3 Ob 85/95 Veröff: SZ 68/209 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVDEO §210 IVEEO §211EO §224
Rechtssatz: Ein firmenmäßig gezeichneter Computerausdruck über die Bewegungen eines Kreditkontos ist in Verbindung mit der Krediturkunde und Pfandurkunde im Sinn des § 210 EO zum Nachweis der angemeldeten Forderung im Rahmen einer Höchstbetragshypothek ausreichend. Entscheidungstexte 3 Ob 151/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 151/94 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 VFEO §229KO §47 Abs3
Rechtssatz: Liegt eine Entscheidung des Konkursgerichtes, ob eine Masseforderung aus der gemeinschaftlichen oder einer Sondermasse zu berücksichtigen sei, bei der Verteilungstagsatzung noch nicht vor, so ist der strittige Betrag samt anteiliger Fruktifikationszinsen vorläufig von der Verteilung auszunehmen, die Entscheidung des Konkursgerichtes abzuwarten und erst dann über einen allfällig erhobenen... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag des Masseverwalters fand die Versteigerung der dem Gemeinschuldner gehörigen Liegenschaft EZ 744 KG A***** statt. Der Masseverwalter meldete zur Verteilungstagsatzung unter anderem gemäß § 12 Abs.10 bzw. 14 UStG die an das Finanzamt zur Abführung gelangende Umsatzsteuer in der Höhe von S 669.472,-- als Sondermassekosten an. Er legte dieser Anmeldung die Zahlungsaufforderung des Finanzamtes Linz vom 12.6.1991, Steuernummer *****, bei. In dieser teilte das ... mehr lesen...
Norm: EO §210 letzter Halbsatz IICEO §210 letzter Halbsatz IVCEO §210 letzter Halbsatz IVD
Rechtssatz: Auch auf eine Erklärung des betreibenden Gläubigers im Exekutionsantrag ist Bedacht zu nehmen, wobei sich der Hinweis, daß es sich bei der betriebenen um eine "restliche" Forderung handelt, nur auf jene Forderung oder jenen Teil der Forderung bezieht, für die der Exekutionstitel erwirkt und auch vorgelegt wurde. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EO §210 letzter Halbsatz VB
Rechtssatz: § 210 letzter Halbsatz EO trifft auf das Kapital zu, nicht angemeldete Nebengebühren sind nur ausnahmsweise zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 3 Ob 96/92 Entscheidungstext OGH 16.09.1992 3 Ob 96/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0003286 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin sowie Johann M*** und Brigitta M*** errichteten am 20./23. Oktober 1989 eine Pfandurkunde folgenden wesentlichen Inhaltes: 1. Die Antragstellerin hat Johann und Brigitta M*** ein Darlehen von restlich S 141.000,-- gewährt. 2. Zur Sicherstellung des Darlehenskapitals samt Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen sowie aller im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung übernommenen Verbindlichkeiten verpfänden Johann M*** und Brigitta M*** der Antragstellerin ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ 50 KG Brugg der Verpflichteten, über deren Vermögen am 22. August 1985 zu 4 S 99/85 des Handelsgerichtes Wien der bisher nicht beendete Konkurs eröffnet worden war, wurde am 20. Juni 1986 um das Meistbot von S 970.000,- versteigert. Auf der Liegenschaft hafteten folgende Lasten: COZ 1 Pfandbestellungsurkunde vom 27. September 1979: Pfandrecht für die R*** E*** registrierte Genossenschaft m.b.H. bis zum Kredithöchstbetrag von............ mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte mit Beschluß vom 9.Mai 1990 das Meistbot für die versteigerte Liegenschaft und wies unter anderem nach § 224 Abs 2 EO der Pfandgläubigerin C***-B***, für die auf der Liegenschaft das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,000.000 einverleibt ist, diesen Barbetrag aus der Verteilungsmasse zu und verfügte, daß der Betrag zinstragend anzulegen sei. Es wies die Zinsen den aus der Verteilungsmasse nicht mehr zum Zug kommenden Gläubigern nach der R... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 22. Dezember 1988, ON 54, hat das Erstgericht das Meistbot von S 2,500.000,- für die am 8. April 1988 der betreibenden Partei und Pfandgläubigerin K*** Gesellschaft mbH Nfg. KG zugeschlagene Liegenschaft EZ 1036 KG Mariahilf wie folgt zugewiesen: 1. der R*** Ö*** auf Grund ihres zu TZ 11.221/88 mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 31. Oktober 1988, 52 E 298/88, einverleibten Afterpfandrechtes auf das in COZ 3 einverleibte Pfandrecht ... mehr lesen...
Begründung: Bei der am 30. Mai 1985 durchgeführten Versteigerung eines Liegenschaftsanteiles der Verpflichteten, mit dem Wohnungseigentum verbunden ist, und eines weiteren Liegenschaftsanteils wurde ein Meistbot von zusammen S 445.354,-- erzielt. Vor Anberaumung der Meistbotsverteilungstagsatzung meldete die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, welche die Liegenschaften verwaltet, zur Verteilung des Meistbots eine Forderung von S 55.982,-- an und begehrte die Zuweisung vor den Hypot... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund der rechtskräftigen Urteile des Bezirksgerichtes Bad Ischl vom 14. April 1986, GZ. 2 C 24/86-11, des Kreisgerichtes Wels vom 20. Oktober 1986, GZ. R 582/86-17, und des Obersten Gerichtshofes vom 12. Feber 1987, GZ. 8 Ob 503/87-22, wurde der erstbetreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer durch das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,000.000,-- in CLN 13 a der Liegenschaft EZ 147 KG 42019 Reiterndorf besicherten vollstreckbaren Forderung von S 600.000,-- ... mehr lesen...
Norm: EO §9 AEO §210 IVCEO §210 IVE
Rechtssatz: Im Verfahren über die Verteilung des Meistbotes ist zum Nachweis des Überganges einer im Grundbuch pfandrechtlich sichergestellten Forderung auf eine vom Buchberechtigten verschiedene Person weder eine öffentliche noch eine öffentlich beglaubigte Urkunde erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 26/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1988 3 Ob 26/... mehr lesen...
Begründung: Auf den um das Meistbot von zusammen S 940.000,-- versteigerten Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten ist in CLNR 7 im Rang CLNR 1 auf Grund des Schuldscheines und der Pfandurkunde vom 15. November 1984 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,200.000,-- für Die Erste Österreichische Spar-Casse-Bank eingetragen. Diese Pfandgläubigerin meldete im Range des Pfandrechts eine Forderung in der Höhe von S 429.416,72 zuzüglich der für die Beteiligung an der Meistbotsver... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verteilte das Meistbot von S 3,360.000,- für die am 8. Jänner 1987 versteigerte Liegenschaft EZ 1113 KG Hall nach den Ergebnissen der Verteilungstagsatzung vom 23. Juni 1987 und wies nach einer Vorzugspost von S 13.399,36 in der bücherlichen Rangordnung der Sparkasse I*** Tiroler Sparkasse auf deren verbücherte Pfandforderungen in CLNr 1a von S 350.000,- sA und in CLNr 2a von S 550.000,- sA die restlichen Kapitalbeträge von S 176.304,11 und S 506.610,02... mehr lesen...
Begründung: Auf der in Exekution gezogenen Liegenschaft EZ 50 KG Brugg sind unter COZ 2 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 24. August und 4. September 1981 das Pfandrecht für einen Kredithöchstbetrag von S 240.000,-- und unter COZ 4 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 24. November und 3. Dezember 1981 das Pfandrecht für einen Kredithöchstbetrag von S 500.000,-- jeweils für die Ö*** L*** AG einverleibt. Mit Schriftsatz ON 37 teilte die Ö*** L*** AG zum Versteigerungste... mehr lesen...
Begründung: Zu verteilen ist das Meistbot für die am 25.3.1986 versteigerte Liegenschaft EZ 203 Grundbuch Ligist von 1,2 Mio S. Strittig ist, wieviel der Pfandgläubigerin S*** V***-KÖFLACH für ihre im besten Rang C-LNR 1 bis 3 einverleibten Höchstbetragshypotheken von S 101.250,--, S 243.000,-- und S 54.000,--, das sind zusammen S 398.250,--. zuzuweisen ist. Die S*** V***-KÖFLACH meldete den vollen Betrag von S 398.250,-- an. Die betreibende Partei R*** L*** ST.J*** erhob Widerspr... mehr lesen...
Begründung: Am 26. November 1985 wurde im Rahmen einer kridamäßigen Versteigerung eine Liegenschaft des Verpflichteten um das Meistbot von 10,470.500 S zugeschlagen. In der Meistbotsverteilung nicht strittig sind vorrangig zu befriedigende Sondermassekosten von 323.738,90 S und eine Vorzugspost von 28.224 S (Zuweisungen A und B im Verteilungsbeschluß des Erstgerichtes). Strittig ist, wieviel der Pfandgläubigerin und Revisionsrekurswerberin Ö*** I***-A*** auf ihre im besten bücherl... mehr lesen...