Norm
EO §210 IVARechtssatz
Aus der Tatsache der Konkurseröffnung über das Vermögen des Höchstbetragshypothekarschuldners kann nicht der Schluß gezogen werden, daß das Kreditverhältnis erloschen ist (vgl ZBl 1930/196).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003136Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012