Norm: EO §55 Abs2EO §210 IIEO §210 IVAEO §210 IVEEO §214
Rechtssatz: Nicht angemeldete Ansprüche, die weder aus dem Grundbuch (Hauptbuch) noch dem Zwangsversteigerungsakt sondern aus anderen E-Akten ersichtlich sind, sind bei der Meistbotsverteilung nicht zu berücksichtigen, zumal das Exekutionsgericht von sich aus zur Beischaffung anderer Akten nicht verpflichtet ist. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333EO §210 VAEO §210 VEZinsenG §3
Rechtssatz: Es sind zwar die Zinseszinsen gleichfalls Verzugszinsen, da sie einen Verzug in der Zinsenzahlung zur Voraussetzung haben. Nach dm allgemeinen Sprachgebrauch sind aber unter "Verzugszinsen" solche im engeren Sinn, also die vom fälligen Kapital zu berechnenden Zinsen, zu verstehen, wogegen die für den Fall der Säumnis in der Zinsenzahlung zu entrichtenden Zinsen als "Zinseszinsen" bezeic... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIBEO §210 IVAEO §231 Abs4ABGB §1041 B3ABGB §1431 ff CZPO §411 Cb
Rechtssatz: Zulässigkeit der Bereicherungsklage des bei der Meistbotverteilung Verkürzten aus einem in einer Widerspruchsentscheidung nicht entschiedenen Grund. (Wie Judikat Nummer 220). Entscheidungstexte 8 Ob 114/66 Entscheidungstext OGH 07.06.1966 8 Ob 114/66 Veröff: EvBl 1966/445 S 570 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §216 IEO §216 II
Rechtssatz: Es ergibt sich bereits aus der Vorschrift des § 210 EO und den Verteilungsgrundsätzen des § 216 EO, auf welche Weise ein etwa freiwerdender Meistbotrest an die noch nicht zum Zuge gelangten Gläubiger zu verteilen ist; daß nur jene Berechtigten zum Zuge kommen könnten, die gegen die Zuweisung der Kredithypothek Widerspruch erhoben haben, ist nicht einzusehen und würde gegen die gesetzlichen Vertei... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVDEO §210 IVEEO §214
Rechtssatz: Außer den Anmeldungen dürfen lediglich die Akten des laufenden Versteigerungsverfahrens, in dem die Verteilung erfolgt, berücksichtigt werden, nicht aber auch die Akten früherer, bereits beendeter Verfahren (teilweises Abgehen von SZ 19/121). Entscheidungstexte 3 Ob 242/60 Entscheidungstext OGH 21.09.1960 3 Ob 242/60 JBl 1961... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 IIIEO §214EO §234
Rechtssatz: Die strittige Frage der Zahlung einer bücherlichen Pfandforderung muß mit Widerspruch geltend gemacht werden, um sich das Rekursrecht zu wahren, und kann nicht durch eine entsprechende Behauptung bei der Forderungsanmeldung zur Meistbotsverteilungstagsatzung ersetzt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 338/60 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 EEO §210 IVAEO §210 IVEEO §216 I
Rechtssatz: Wertsicherungsklauseln, die nicht verbüchert sind, entbehren der dinglichen Wirkung und können in Meistbotsverteilungsbeschlüssen keine Berücksichtigung finden (vgl auch 1 Ob 903/51; 2 Ob 434/52). Entscheidungstexte 7 Ob 569/55 Entscheidungstext OGH 25.01.1956 7 Ob 569/55 EvBl 1956/134 S 243 ... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVEEO §213 Abs1 V
Rechtssatz: Das Exekutionsgericht ist nicht verpflichtet, zum Nachweis eines Anspruches dienende Urkunden in der Urkundensammlung oder in anderen gerichtlichen Akten aufzusuchen. Entscheidungstexte 2 Ob 744/55 Entscheidungstext OGH 12.01.1956 2 Ob 744/55 2 Ob 130/34 Entscheidungstext OGH 13.02.1... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIEO §210 IVB
Rechtssatz: Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Meistbotsverteilung ist die Anmeldung der Forderung vor der Verteilungstagsatzung, wenngleich der Bestand dieser Forderung möglicherweise aus anderen Schriftsätzen oder Urkunden dem Gerichte bekannt sein könnte. Entscheidungstexte 2 Ob 841/52 Entscheidungstext OGH 12.11.1952 2 Ob 841/52 BankArch 19... mehr lesen...
Auf einer am 19. Oktober 1951 zwangsversteigerten Liegenschaft ist unter C Postzahl 9 das Pfandrecht für die Darlehensforderung des Friedrich E. in der Höhe von 28.000 S samt 4% Zinsen und eine Nebengebührenkaution von 2800 S einverleibt. Nachdem Friedrich E. am 4. Oktober 1951 für diese Forderung Barzahlung verlangt hatte, brachte er in seiner am 12. Feber 1952 zur Meistbotsverteilung erstatteten Anmeldung vor, daß er die Aufwertung seiner Forderung im Sinn der ihrer Sicherstellung z... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIAEO §210 IVAEO §210 IVEEO §210 VBEO §213 VEO §214GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Eine Nebengebührenkaution umfaßt mangels näherer Bestimmungen nur Zinsen und Kosten. Der Exekutionsrichter ist bei der Meistbotsverteilung nicht verpflichtet, auf die Urkundensammlung zurückzugreifen. Bei einer mangelhaften Forderungsanmeldung durch einen rechtsfreundlichen vertretenen Gläubiger ist der Exekutionsrichter nicht verpflichtet, nähere Aufkläru... mehr lesen...
Norm: EO §172EO §210 IIAEO §210 IVAEO §210 IVBEO §210 IVCEO §210 IVD
Rechtssatz: Der Umstand, daß zum Versteigerungstermin nur der Gesamtbetrag an rückständigen, pfandrechtlich nicht sichergestellten Steuern angemeldet wurde, ohne daß ausgewiesen worden wäre, wieviel von diesem Gesamtbetrage auf die einzelnen Liegenschaften entfalle, berechtigt nicht, die Anmeldung, weil der Vorschrift des § 172 Abs 2 EO widersprechend, als nicht erfolgt anzuse... mehr lesen...
Norm: EO §210 IIAEO §210 IVCEO §210 IVEEO §216
Rechtssatz: Die rückständige Angestelltenversicherungsbeiträge können als Vorzugspost nur berücksichtigt werden, insowiet sie den auf der versteigerten Liegenschaft betriebenen Teil des Jagdunternehmens betreffen, nicht aber die gesamten Rückstände, die sich auf das ganze, zum überwiegenden Teil auf fremdem Grunde betriebene Unternehmen beziehen. Undeutliche oder unvollständige Anmeldungen (öffentl... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVE
Rechtssatz: Wurde von dem in einem Vertrage beurkundeten Verkaufe zweier Liegenschaften eine Vermögensübertragungsgebühr vorgeschrieben, in der Folge eine der beiden Liegenschaften zwangsweise versteigert und zum Meistbot die ganze vorgeschriebene Vermögensübertragungsgebühr angemeldet, so kann der auf die versteigerte Liegenschaft entfallende Gebührenanteil aus dem Meistbot zugewiesen werden, wenn auch erst nach de... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVEEO §210 VBEO §211EO §224
Rechtssatz: Ist ein Pfandrecht für einen Höchstbetrag eingetragen, so ist bei der Meistbotsverteilung gemäß § 224 EO vorzugehen, soweit nicht gemäß § 210 EO dargetan ist, daß das Pfandrecht wirksam geworden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 573/29 Entscheidungstext OGH 10.07.1929 3 Ob 573/29 SZ 11/155 7 Ob... mehr lesen...
Norm: EO §210 IVAEO §210 IVG
Rechtssatz: Für die Verteilung des Meistbotes ist der Stand des Grundbuches zur Zeit der Meistbotsverteilung maßgebend. Entscheidungstexte 2 Ob 390/25 Entscheidungstext OGH 20.05.1925 2 Ob 390/25 SZ 7/181 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0003133 Im RIS sei... mehr lesen...