Norm
EO §210 IVDRechtssatz
Auch der aufrechte Bestand des Pfandrechtes einer verzinslichen Kapitalforderung begründet noch nicht die Vermutung, daß die fortlaufenden Zinsen nicht gezahlt worden seien.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0003192Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012