Norm
EO §146Rechtssatz
Die Feststellung, ob eine Hypothek bzw die durch diese gesicherte Forderung noch zu Recht besteht oder schon erloschen ist, ist bei sonstigem Verstoß gegen zwingende Grundsätze des Verteilungsverfahrens nicht Gegenstand der Versteigerungsbedingungen. Die Prüfung und Entscheidung, ob und inwieweit eine Pfandforderung im Verteilungsverfahren (als erloschen) unberücksichtigt zu bleiben hat, ist ausschließlich bei der Verteilung vorzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0002879Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012