Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Das bloße Vorhandensein eines Einfahrtstores ohne weitere Einfahrtsbeschränkung nimmt der Zufahrtsstraße zu einem Journaldienstgebäude einer der Allgemeinheit dienenden Einrichtung, wie dies auch eine Dienststelle der Autobahngendarmerie ist, nicht den Charakter als Straße mit öffentlichem Verkehr. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer mit dessen Spruchpunkt 1. schuldig erkannt, er habe am 3. Juli 1999 zwischen 17.15 und 17.20 Uhr eine dem Kennzeichen nach bestimmte Zugmaschine auf einem Teilstück der O-Straße (Privatstraße, welche beim Haus O-Straße 15 abzweigt) in H gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe (der Alkoholgehalt der Atemluft habe 1,07 mg/l betragen). Er habe dadurch... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der - im Devolutionsweg zuständig gewordenen - belangten Behörde vom 15. Feber 2000 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klassen A und B gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 FSG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 und 3 Z. 1 leg. cit. auf die Dauer von zwei Jahren ab Zustellung des Mandatsbescheides der Behörde erster Instanz, der Bezirkshauptmannschaft Zell am See, vom 3. März 1999, das ist vom 8. März 1999 bis einschließlich 8. März 2001, entzogen. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §7 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z1;FSG 1997 §7 Abs5;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1a;
Rechtssatz: Alkoholdelikte zählen zu den schwerstwiegenden Verstößen gegen Verkehrsvorschriften (vgl. u.a. das Erkenntnis vom 11. Juli 2000, Zl. 2000/11/0011, mit weiterem Hinweis). Zu berücksichtigen ist, dass de... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) vom 3. Februar 1998 wurde gegen den Beschwerdeführer, (nach der Aktenlage: einen türkischen Staatsangehörigen), gemäß § 36 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 Z. 2 und den §§ 37 bis 39 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von vier Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei wie folgt rechtskräftig verwaltungsbehördlich be... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1997 §36 Abs1 Z1;FrG 1997 §36 Abs2 Z2;FrG 1997 §37 Abs1;MRK Art8 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;
Rechtssatz: Dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs im Licht des im Art. 8 Abs. 2 MRK genannten öffentlichen Interesses (Verhinderung weiterer strafbarer Handlungen und Schutz der Rechte... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrG 1997 §36 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/18/0374 E 1. Juni 1999 RS 1
(Hier: Gilt auch bei Übertretungen nach § 5 Abs 2 StVO) Stammrechtssatz Bei den dem Fremden zur Last liegenden Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO handelt es sich im Hinblick auf die von alkoholisierten Kfz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe - unter näherer Angabe von Tatort und Tatzeit - ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch "§ 99 Abs. 1 lit. a StVO i.V.m. § 5 Abs. 1 StVO verletzt und wurde über ihn gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO eine Geldstrafe in Höhe von S 15.000,-- (Ersatzarrest 15 Tage) verhän... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: MEG 1950 §13 Abs2 Z8 idF 1988/742;MEG 1950 §15 Z2 idF 1988/742;StVO 1960 §5 Abs1 idF 1994/518;
Rechtssatz: Angaben über eine "amtliche Überprüfung/Kalibrierung" sagen nichts darüber aus, ob das Gerät eine gültige Eichung aufwies. Der Begriff "Kalibrierung" ist im technischen Sprachgebrauch nicht identisch mit einer Eichung im Sinne des Maß- und Eich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Dezember 1999 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig erkannt, sie habe am 28. Dezember 1998 einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw gegen 5.30 Uhr von ihrer Wohnung, K-Platz, Ortsgebiet N, ca. 400 m auf der HB-Straße bis H-Straße, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Sie habe eine Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 12.000,-- (im Fall der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. März 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Oktober 1998 um 1.38 Uhr in St. V nächst dem Haus W-Straße Nr. 52 als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bezeichneten Kfz die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert. Er habe eine Übertretung gemäß "§ 5 Abs. 2, § 5 Abs. 4, § 5 Abs. 4, § 99 Ab... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: In Zusammenhang mit der Durchführung eines Alkotests ist es zur Überprüfung der Richtigkeit zweier Messergebnisse durchaus zulässig, mittels eines medizinischen Gutachtens festzustellen, ob sie in Berücksichtigung physiologischer Gegebenheiten möglich sind. Schlagworte Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkotes... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Bereits mit dem hg. Erkenntnis vom 23. Februar 1996, Zl. 95/02/0567, wurde klargestellt, dass eine Berechtigung zur Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt schon dann besteht, wenn eine Person bloß "verdächtig" ist, ein Kfz in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Feber 1999, Zl. 98/03/0178, verwiesen. Mit diesem wurde die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 5. Dezember 1997, der zum Inhalt hatte, dass der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises wegen mangelnder Vertrauenswürdigkeit nach § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 in der Fas... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 21. April 1997 wurde der dem Beschwerdeführer durch die Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag am 15. Oktober 1996 ausgestellte Taxilenkerausweis gemäß § 13 Abs. 1 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 1993/951 (BO 1994) bis zum "12.12.2001, gerechnet vom Tage der Zustellung dieses Bescheides," zurückgenommen. Mit dem nun angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 1997 wurde... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0132 E 28. Oktober 1998 RS 3 Stammrechtssatz Eine die Vertrauenswürdigkeit ausschließende Tatsache liegt jedenfalls bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO vor. Daß die Tat nicht im Fahrdienst, sondern im Zuge einer Privatfahrt begangen wurde, ist angesi... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: BetriebsO 1994 §13;BetriebsO 1994 §14;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/03/0132 E 28. Oktober 1998 RS 3 Stammrechtssatz Eine die Vertrauenswürdigkeit ausschließende Tatsache liegt jedenfalls bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO vor. Daß die Tat nicht im Fahrdienst, sondern im Zuge... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 11. Juni 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 23. Jänner 1999 gegen 21.30 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw auf der Mittersiller Straße im Gemeindegebiet von Mittersill an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (mindestens 0,67 mg/l Atemluftalkoholgehalt) gelenkt. Er habe hiedurch die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage) bestraft, weil er am 22. November 1997 um 00,00 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Salzburg in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "mit einem Alkoholgehalt der Atemluft von übe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 21. Oktober 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. Mai 1999 um 20.15 Uhr in Köflach auf einem näher bezeichneten Parkplatz als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Atemluftalkoholgehalt 0,99 mg/l) in Betrieb genommen und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 beg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §46;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §24;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat in seiner gegen den (im Führerschein-Entziehungsverfahren) erlassenen Bescheid der Erstbehörde eingebrachten Vorstellung ausgeführt: ".... aus diesem Grund entschloss ich mich offenbar, den Motor in Betrieb zu nehmen, um die Heizung in Funk... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung95/02 Maßrecht Eichrecht
Norm: AVG §45 Abs2;MEG 1950 §13 Abs2 Z8;MEG 1950 §15 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: In der mündlichen Verhandlung vor der belangten Behörde, der der Beschuldigte trotz ordnungsgemäßer Ladung ferngeblieben war, gab der Sachverständige für Atemalkoholmessgeräte an, dass auf eine entsprechende Anfrage beim Bundesamt für Eich- u... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0137 E 24. Februar 1988 VwSlg 12654 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung liegt, unabhängig von der Absicht, das KFZ zu lenken, eine Inbetriebnahme eines KFZ gem § 5 Abs 1 StVO immer schon dann vor, wenn dessen Motor in Gang gesetzt wird. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Für das Zustandekommen eines gültigen, nicht verfälschten Messergebnisses ist die Einhaltung der Betriebsanleitung des Messgerätes erforderlich. Dies bedeutet, dass der Proband während des Zeitraumes von 15 Minuten vor Beginn der ersten Messung die in der Zulassung durch das Bundesamt für Eich- und Verme... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 27. November 1997 war der Mitbeteiligte für schuldig erkannt worden, er habe am 29. Juni 1997 um 19.50 Uhr in Wien 2 auf einer näher bezeichneten Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 99 Abs. 1 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b erster Fall in Verbindung mit § 5 Abs. 2 letzter Satz StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 16.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Wochen) bestraft, weil er am 14. August 1999 um 00.51 Uhr auf der Rechenberg Gemeindestraße - Höhe Einbindung Packer Bundesstraße (B 70) - im Ortsgebiet von Preitenegg gegenüber einem besonders geschulten und von der B... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 mit einer Geldstrafe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 20 Tage) bestraft, weil er am 3. September 1996 in der Zeit zwischen etwa 01.30 Uhr und 02.15 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten Pkw an einer näher bezeichneten Örtlichkeit in Graz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Für die Strafbarkeit nach § 5 Abs 1 StVO genügt eine Feststellung, dass der Blutalkoholgehalt im Zeitpunkt des Lenkens des Fahrzeuges über 0,8 Promille (oder der Alkoholgehalt der Atemluft über 0,4 mg/l) betragen hat, ohne dass darauf näher eingegangen werden müsste, wie hoch dieser tatsächlich war (Hinweis E 26.9.1980, 2953/79). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ob die Aufforderung zum Alkotest um 00.35 Uhr oder - wie der Beschuldigte behauptet - frühestens um 00.45 Uhr erfolgt ist, hat keine rechtserhebliche Bedeutung. Gleiches gilt für die Frage, ob der Alkomat erst im Zuge der Amtshandlung in Betrieb gesetzt wurde oder bereits seit 19 Uhr in Betrieb stand.... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein Fahrzeuglenker, der ein Fahrzeug lenkt, dabei angehalten wird und nach Beendigung des Lenkens an Ort und Stelle einer Atemalkoholuntersuchung unterzogen werden soll, muss entsprechend § 5 Abs 2 erster Satz StVO nicht in Verdacht stehen, das Fahrzeug IN EINEM DURCH ALKOHOL BEEINTRÄCHTIGTEN ZUSTAND ... mehr lesen...