Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §1 Abs1;Rechtssatz
Das bloße Vorhandensein eines Einfahrtstores ohne weitere Einfahrtsbeschränkung nimmt der Zufahrtsstraße zu einem Journaldienstgebäude einer der Allgemeinheit dienenden Einrichtung, wie dies auch eine Dienststelle der Autobahngendarmerie ist, nicht den Charakter als Straße mit öffentlichem Verkehr.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020305.X02Im RIS seit
17.07.2001