RS Vwgh 2000/12/13 98/03/0142

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Veröffentlicht am 13.12.2000
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

BetriebsO 1994 §13;
StVO 1960 §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/03/0132 E 28. Oktober 1998 RS 3

Stammrechtssatz

Eine die Vertrauenswürdigkeit ausschließende Tatsache liegt jedenfalls bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO vor. Daß die Tat nicht im Fahrdienst, sondern im Zuge einer Privatfahrt begangen wurde, ist angesichts der von alkoholisierten Lenkern ausgehenden besonderen Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht von Bedeutung, wobei schon eine einmalige Verfehlung nach § 5 Abs 1 StVO die Vertrauenswürdigkeit ausschließt (Hinweis E 28. 2. 1996, 95/03/0183).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998030142.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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