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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
BetriebsO 1994 §13;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/03/0132 E 28. Oktober 1998 RS 3Stammrechtssatz
Eine die Vertrauenswürdigkeit ausschließende Tatsache liegt jedenfalls bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO vor. Daß die Tat nicht im Fahrdienst, sondern im Zuge einer Privatfahrt begangen wurde, ist angesichts der von alkoholisierten Lenkern ausgehenden besonderen Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht von Bedeutung, wobei schon eine einmalige Verfehlung nach § 5 Abs 1 StVO die Vertrauenswürdigkeit ausschließt (Hinweis E 28. 2. 1996, 95/03/0183).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und MaterienEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998030142.X01Im RIS seit
12.06.2001