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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
In Zusammenhang mit der Durchführung eines Alkotests ist es zur Überprüfung der Richtigkeit zweier Messergebnisse durchaus zulässig, mittels eines medizinischen Gutachtens festzustellen, ob sie in Berücksichtigung physiologischer Gegebenheiten möglich sind.
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung AlkotestEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020038.X01Im RIS seit
12.06.2001