RS Vwgh 2001/3/1 98/18/0158

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Veröffentlicht am 01.03.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/18/0374 E 1. Juni 1999 RS 1 (Hier: Gilt auch bei Übertretungen nach § 5 Abs 2 StVO)

Stammrechtssatz

Bei den dem Fremden zur Last liegenden Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO handelt es sich im Hinblick auf die von alkoholisierten Kfz-Lenkern ausgehende große Gefahr für die Allgemeinheit um Gefährdungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit von großem Gewicht. Die im § 36 Abs 1 FrG 1997 umschriebene Annahme ist daher im vorliegenden Fall gerechtfertigt.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998180158.X01

Im RIS seit

26.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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